Politik

Stichwahl wird wiederholt: Fragen und Antworten

Heute Redaktion
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Die Bundespräsidentenstichwahl muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes wiederholt werden. Die Anfechtung wirft viele Fragen auf. "heute.at" gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Die wiederholt werden. Die Anfechtung wirft viele Fragen auf. "heute.at" gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Welche 14 Bezirke tragen Schuld an der Wiederholung?

In den Bezirken Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Stadt Villach, Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Leibnitz, Reutte wurden Regeln für die Durchführung der Briefwahl nicht eingehalten.

Wie viele Wählerstimmen sind betroffen?

Die Rechtswidrigkeiten betreffen insgesamt 77.926 Briefwahl-Stimmen. Der Stimmenunterschied zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer beträgt 30.863 Stimmen. Da die von der Rechtswidrigkeit betroffenen Stimmen die Hälfte des Vorsprunges (15.432 Stimmen) bei weitem übersteige, könnte das von Einfluss auf das Wahlergebnis sein, so der Verfassungsgerichtshof.

In welchen der 20 näher untersuchten Bezirken wurde kein Verstoß festgestellt?

In den Bezirken Kitzbühel, Landeck, Hollabrunn, Liezen, Gänserndorf und Völkermarkt verlief die Durchführung der Briefwahl regelkonform.
Hat der Verfassungsgerichtshof Kenntnis über erfolgte Manipulationen?

Das ist laut Verfassungsgerichtshof unerheblich. "Wenn Verfehlungen ein Ausmaß erreichen, dass sie auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnten, ist dabei unerheblich, ob Manipulationen tatsächlich stattgefunden habe", heißt es in einem offiziellen Statement. betonte, dass die Verfassungsrichter festgestellt hätten, dass es nicht zu Manipulationen gekommen ist.

Wann wird die Stichwahl wiederholt?

Die Wahl wird an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden. Im Raum stehen der 25. September und der 2. Oktober.

Wer übernimmt das Präsidentenamt nach dem Ausscheiden von am 8. Juli?

Die Erste Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) wird gemeinsam mit dem Zweiten (Karl Heinz Kopf, ÖVP) und dem Dritten Präsidenten das Amt interimistisch bis zur zweiten Stichwahl weiterführen.

Seite 2: Sechs weitere Fragen und Antworten

Wieso muss die Stichwahl auch in nicht von den Regelverstößen betroffenen Bezirken wiederholt werden?

Nicht alle Wähler geben ihre Stimme in ihrem persönlichen Wahllokal ab. Manche Stimmen werden per Post, in einem anderen Wahllokal des eigenen Bezirks oder in einem Wahllokal außerhalb des eigenen Bezirkes abgegeben. Wer beispielsweise in Linz eine Wahlkarte beantragt, aber damit in Salzburg persönlich wählt, könnte im Falle einer Wahlwiederholung ausschließlich in Linz erneut eine Wahlkarte beantragen und nun in Linz wählen gehen. Ein und derselbe Wahlberechtigte kann aber nicht zwei Stimmen haben.

Wird die Briefwahl nun wieder abgeschafft?

Es sei zwar in vielen Bezirken bei der Durchführung zu Rechtswidrigkeiten gekommen. Allerdings sei die Möglichkeit der Briefwahl nicht verfassungswidrig, sie könne daher weiter bestehen, teilte der Gerichtshof mit. Innenminister Wolfgang Sobotka hat eine Reform des Wahlgesetzes angekündigt.
Welche Rolle spielten vor Wahlschluss in den Medien durchgesickerte Auszählungsergebnisse?

Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die Stichwahl auch aus diesem Grund wiederholt werden müsse. Es verletzte "den Grundsatz der Freiheit der Wahl, wenn staatliche Stellen (das Innenministerium) Informationen über eingelangte Auszählungsergebnisse vor Wahlschluss an ORF, APA, andere Medien oder Forschungsstellen weitergeben, gleich, unter welchen Auflagen ("Sperrfrist"). Diese Rechtswidrigkeit könne dazu führen, dass Auszählungsergebnisse sowie die Berichterstattung darüber "durchsickern" und sich – besonders via Social Media – rasant verbreiten. Im vorliegenden Fall habe die APA Stunden vor Wahlschluss eine Meldung, in der sinngemäß dargestellt wird, der Wahlsieg Norbert Hofers sei anzunehmen und ein "Drehen" des Ergebnisses nicht mehr wahrscheinlich, verbreitet. Angesichts des knappen Wahlausganges konnten Meldungen über den angeblichen Wahlausgang, basierend auf durch staatliche Stellen weitergegebene Auszählungsergebnisse, von Einfluss auf das Wahlergebnis sein.

War die Bekanntgabe von Ergebnissen vor Wahlschluss nicht immer schon Gang und Gäbe?

Der VfFH hielt dazu fest, dass es jahrzehntelange Praxis war, dass aber nichts daran ändere, dass eine Rechtswidrigkeit vorliegt. Der Verfassungsgerichtshof habe zu dieser Frage nie Stellung nehmen können, da sie noch nie Gegenstand einer Wahlanfechtung gewesen sei.

Wird die Weitergabe von Auszählungsergebnissen vor Wahlschluss bei der Stichwahl-Wiederholung verboten?

Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass diese "Rechtswidrigkeit" vom Innenministerium bei der Wahlwiederholung "abzustellen" ist.
Was hat der VfGH zur Arbeit von Wahlleiter und Wahlbeisitzern festgehalten?

Tätigkeiten, die mit der Auszählung der Stimmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, müssen laut Verfassungsgerichtshof von der Wahlbehörde als Kollegium (also von Wahlleiter und Beisitzer gemeinsam) durchgeführt werden. Dies deshalb, um die Transparenz bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sicherzustellen. Hilfsorgane, die nicht der Wahlbehörde angehören, können sie bei ihren Aufgaben unterstützen, dürfen aber nur unter den Augen des Kollegiums tätig werden. Sie dürfen keinesfalls mit der unkontrollierten Überprüfung der Stimmen befasst werden. Ohne Beisitzer und mit Hilfsorganen dürfen vorgelagerte Tätigkeiten erledigt werden. Dazu zählt das Vorsortieren der Wahlkarten in miteinzubeziehende und nichtige Wahlkarten anhand evidenter Nichtigkeitsgründe (zum Beispiel: das Fehlen der Unterschrift).

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