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Strache blitzt mit Anzeige gegen "Süddeutsche" ab

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist mit einer Anzeige gegen die "Süddeutsche Zeitung" wegen der Ibiza-Affäre abgeblitzt.

Heute Redaktion
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Wie die Staatsanwaltschaft München 1 am Freitag mitteilte, wurden Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure aus "rechtlichen Gründen" eingestellt. Gegen zwei Geschäftsführer der Zeitung seien gar keine Verfahren eingeleitet worden, weil keine Anhaltspunkte für Straftaten vorgelegen seien.

Grundsätzlich ist die "Zugänglichmachung heimlich gefertigter Tonaufnahmen" nach Paragraph 201 des deutschen Strafgesetzbuchs strafbar. Die Münchner Behörde argumentierte aber, dass angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls und unter Berücksichtigung des Grundrechts der Pressefreiheit sowie der Freiheit der Meinungsäußerung das Handeln der Journalisten in diesem Fall nicht unbefugt gewesen sei.

Pressefreiheit geht vor

Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit für einen demokratischen Rechtsstaat überwiege das Interesse an der Berichterstattung über die in dem Fall vorliegenden Missstände, meint das Gericht. Die Berichterstattung stehe über den Nachteilen der Geschädigten, zu denen es durch die Veröffentlichungen gekommen sei.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft schützt die Pressefreiheit nicht grundsätzlich die rechtswidrige Beschaffung von Informationen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte, dass die Journalisten rechtswidrig an das Video gekommen seien. Insbesondere gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie auf irgendeine Art und Weise in die Herstellung der Videoaufnahmen involviert gewesen seien.

Strache hat auch in Hamburg kein Glück

Strache war bereits in Hamburg mit seiner Anzeige gegen alle für Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos Verantwortlichen gescheitert. Anfang November wurde seine Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen.

Die Behörde stellte in der Folge das von Strache angestrebte Verfahren „nach Sichtung des verfahrensgegenständlichen Videos" noch vor Aufnahme von Ermittlungen wieder ein, da „kein hinreichender Tatverdacht" bestanden habe. Daran hat sich offenbar nichts geändert. Laut „Der Standard", der als Erstes über die Entscheidung berichtete, hatte Straches Anwalt die Beschwerde unter anderem damit begründet, dass die Beurteilung der in Hamburg zuständigen Staatsanwaltschaft „allein auf dem wenige Minuten umfassenden veröffentlichten Video" basiere.

Eine halbe Stunde nach Bekanntwerden der Münchner Entscheidung postete Strache auf Facebook:

Noch zwei Verdächtige in Haft



Jene zwei Verdächtigen, die nach Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Ibiza-Video festgenommen wurden, bleiben weiter in Untersuchungshaft. Dies sagte die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Christina Salzborn, am Freitag nach der Haftprüfungsverhandlung der APA. Die nächste Haftprüfung ist für den 7. Jänner angesetzt. Der Schwerpunkt der Ermittlungen gegen die beiden geht derzeit aber in Richtung Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz, so Salzborn. Tags zuvor war ein 38-Jähriger aus der U-Haft entlassen worden. Dabei handelte es sich um den dritten Verdächtigen jenes Trios, das vor zwei Wochen nach Hausdurchsuchungen festgenommen worden war.