Politik

Strache für Schächt-Verbot mit Ausnahmen

Heute Redaktion
13.09.2021, 20:00

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) erklärt über Facebook, warum er für ein generelles Verbot des Schächtens ohne vorherige Betäubung eintritt.

FP-Chef Strache schaltete sich am Dienstag in die von Niederösterreichs Landesrat Waldhäusl (FP) ausgelöste Debatte ums Schächten ein: „Schächten sollte generell ohne vorherige Betäubung verboten sein", forderte er via Facebook. Diese Art der Schlachtung stehe „vielerorts im Widerspruch zu geltenden Tierschutzrechten". Außerdem seien Tiere keine „Sache", sondern „schützenswerte Lebewesen, welche nicht gequält werden dürfen", so der Vizekanzler.

Am Nachmittag relativierte sein Büro: Man lehne das Schächten zwar ab. „Aus religiösen Gründen ist es aber mit einer zeitgleichen oder zeitnahen Betäubung zu akzeptieren." Das sei durch die Betäubung unmittelbar nach dem Schächtschnitt gewährleistet.

In Österreich geschächtetes Fleisch solle es aber nur für hier lebende Muslime und Juden geben. Damit will man dem „Schächtungstourismus" ein Ende bereiten.

Debatte rund ums Schächten entflammt erneut

Auslöser für die erneuten Debatten rund um die rituellen Schlachtungen waren die Ausführungen des FPÖ-Landesrates Gottfried Waldhäusl, der prüfen lassen will, ob man den Bedarf an koscherem oder Halal-Fleisch künftig (noch) strenger kontrollieren könne. Waldhäusl berief sich auf ein Informations-Schreiben seines Vorgänger Maurice Androsch (SPÖ), im Gegensatz zu diesem Schreiben wollte Waldhäusl allerdings auch die Möglichkeit prüfen lassen, künftig nicht mehr nur die Schlachter, sondern auch die Käufer von koscherem oder Halal-Fleisch registrieren zu lassen. Dieser Vorstoß der persönlichen Registrierung hatte massive Proteste der israelitischen und auch von der islamischen Glaubensgemeinschaften ausgelöst.

Konflikt beruht auf komplexer Rechtslage

Grundsätzlich beruht der gesamte Streit rund um das Schächten auf gegensätzlichen, aber dennoch gültigen Rechtsvorschriften. Einerseits dürfen alle Verwaltungsbehörden in Österreich nur aufgrund geltender Gesetze, wie beispielsweise den verschiedenen Tierschutzgesetzen, agieren und müssen sich auch strengstens an diese halten. Andererseits verlangt die Verfassung der Republik Österreich aber auch die Wahrung gewisser Grundrechte, wie etwa dem Recht auf freie Religionsausübung, welches aber beim Schächten geltende Tierschutzrechte aussetzen kann. Wenn allerdings eine Behörde geltendes Recht nicht anwendet, wie im vorliegenden Fall die Tierschutzbestimmungen bei rituellen Schlachtungen, dann hat ebendiese Behörde laut Gesetz unbedingt darauf zu achten, dass diese Aussetzung geltender Rechte nur im absolut notwendigsten Ausmaß und nicht darüber hinaus, erfolgt. Daher rührt der FP-Vorstoß auch Käufer künftig registrieren lassen zu wollen, da sich nur so eine wirklich effektive Mengenkontrolle durchführen lassen würde.

(mat)

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