Wien

Wienerin kassiert trotz Vignette 120 Euro Mautstrafe

Eine Juristin hatte sich online eine Vignette gekauft und fuhr damit los. Das Problem: Die Vignette war noch ungültig. Nun muss die Wienerin zahlen.

Heute Redaktion
Bei der Autobahn-Benützung in Österreich fällt Maut in Form der Vignette an
Bei der Autobahn-Benützung in Österreich fällt Maut in Form der Vignette an
Willfried Gredler-Oxenbauer / picturedesk.com

Eine Juristin ging mit ihrem Auto auf Tour über Österreichs Schnellstraßen und Autobahnen. Dafür kaufte sie sich online bei der ASFINAG eine Vignette – und fuhr nach dem Kauf der Vignette los.

Dann die Überraschung: Am 18. Tag unterwegs mit der Vignette wurde die Frau erfasst – und bekam eine Strafe! Ohne gültiges Pickerl ist eine Ersatzmautzahlung von 120 Euro zu zahlen.

Juristin meint mit gültigem Pickerl zu fahren

Die Juristin nahm Kontakt mit der ASFINAG auf. Denn sie war der Meinung ein gültiges Pickerl zu besitzen. Verwundert sei sie darüber, dass mit dem Rücktrittsrecht argumentiert wird. "Moralisch gesehen, finde ich das gegenüber dem Kunden nicht ok".

"Wenn ich zum Mediamarkt gehe und einen Laptop kaufe, habe ich auch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht als Verbraucher, aber ich nehme den Laptop schon mit und kann ihn benutzen und ich kann ihn dann trotzdem noch zurückgeben, vorausgesetzt, dass er unbeschädigt ist", so argumentierte die Frau gegenüber der ASFINAG.

Juristin: Konsumentenschutz nicht kundenfreundlich

Analog für die Straße würde das bedeuten, man gibt das Pickerl innerhalb der Rückgabefrist zurück, nachdem man damit gefahren ist – vorausgesetzt, dass es, wie der Laptop, "unbeschädigt" ist – also eben nicht durch eine Maut-Erfassung "entwertet" wurde. 

Die ASFINAG teilt ihre Bedingungen auf ihrer Webseite mit. Die Juristin selbst findet, diese seien auf der Webseite sehr versteckt und die 18 Tage seien "eine Abzocke." Auf der Webseite steht die Info zum Konsumentenschutz allerdings gut lesbar und direkt unter dem Punkt "Die digitale Vignette". 

"Die digitale Vignette ist ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig"
"Die digitale Vignette ist ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig"
screenshot ASFINAG

Konsumentenschutz wurde zur Stolperfalle

Autofahrer haben die Wahl zwischen der Klebe-Vignette und der Online-Vignette. Beim Online-Kauf gilt ein Konsumentenschutz von 18 Tagen: "Der Konsumentenschutz ist uns wichtig – Als Konsumentin oder Konsument haben Sie nach dem Online-Kauf der Digitalen Vignette 14 Tage Zeit, den Kauf rückgängig zu machen. Mit einer zusätzlichen 3-tägigen Frist für einen möglichen Postweg ist Ihre Digitale Vignette ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig."

Achtung bei Gültigkeitsbeginn und Gültigkeitsdauer 

Auf allen Pkw, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht muss bereits bei Auffahrt auf eine vignettenpflichtige Autobahn oder Schnellstraße eine Vignette ordnungsgemäß angebracht beziehungsweise rechtzeitig online gekauft sein, so informiert die ASFINAG online.

Vignetten sind für eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen, 2 Monaten oder ein Jahr in über 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland sowie im ASFINAG Mautshop oder der ASFINAG App erhältlich.

Wichtig ist hier das Detail "gültig nach dem 18. Tag". Warum? Man könnte sich online eine Vignette kaufen, 18. Tage damit herum fahren und sie am 18. Tag zurückgeben – damit hätte man Autobahnen und Schnellstraßen benutzt, ohne dafür zu bezahlen. Damit dieses Schlupfloch nicht missbraucht wird, gilt die Online-Vignette also erst nach Ablauf der Rückgabefrist.

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