Welt

Strafe, weil Muslime keine Weihnachtslieder sangen

Ein muslimischer Vater soll Strafe zahlen, weil seine Söhne der Probe zum Weihnachtssingen fernblieben.

Heute Redaktion
Teilen
Das Vater wollte nicht, dass seine Söhne Weihnachtslieder singen. (Symbolbild)
Das Vater wollte nicht, dass seine Söhne Weihnachtslieder singen. (Symbolbild)
Bild: iStock

"Es kann nicht sein, dass man meine Kinder dazu zwingt, in einer Kirche zu singen", sagte der vierfache Familienvater aus Dietikon ZH (Schweiz) laut der "NZZ" vor dem Bezirksgericht. Obwohl der Chauffeur, der in der Schweiz aufgewachsen und Militärdienst geleistet hat, nach eigener Aussage nichts gegen das Christentum hat, wollte er seine drei Söhne im Jahr 2016 nicht zum Weihnachtssingen schicken.

Die Schulbehörden der Stadt Dietikon dispensierten diese zwar vom eigentlichen Weihnachtssingen, das außerhalb der Schulzeit stattfand. Eine Dispensation für die Hauptprobe in der Kirche lehnten sie aber ab, da diese Teil des regulären Unterrichts war. Weil die drei Brüder der Probe nicht beiwohnten, brummte das Statthalteramt Dietikon dem Vater wegen Verletzung der Elternpflichten eine Buße von 500 Franken auf. Weil der Vater Einsprache erhob, verhandelte das Bezirksgericht Dietikon vergangene Woche den Fall.

Bezirksgericht stützt die Buße

Nun hat das Gericht die Busse bestätigt, wie aus einer Mitteilung des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) hervorgeht, der die Interessen des muslimischen Vaters vertritt. Dort heißt es, dass die Familie das Urteil nicht akzeptiere und anfechten werde. Die Familie fühle sich in der Religionsfreiheit massiv beschnitten.

Der salafistische Verein übt scharfe Kritik an der Buße. Es handle sich um "religiöse Zwangsassimilierung", die weder akzeptabel noch rechtskonform sei. Aus Sicht des IZRS kann den Kindern nicht zugemutet werden, dem Singen beizuwohnen: "Aus unserer Sicht stellt das Singen von Weihnachtsliedern mit klaren Bezügen zur neutestamentlichen Weihnachtsgeschichte und der christlichen Interpretation der Figur Jesus, zumal in einem christlichen Gotteshaus zur Adventszeit, in dieser Kumulierung der Faktoren einen der islamischen Überzeugung diametral widersprechenden, bekenntnishaften Akt dar." Damit handle es sich um eine laut der Bundesverfassung unzulässige Unterweisung der Kinder im schulischen Rahmen.

"Selbstverständlicher Teil der Integration"

Kein Verständnis für das Verhalten des Vaters hat der zuständige Stadtrat Jean-Pierre Balbiani (SVP): "Das Urteil freut mich. Eine Teilnahme am Weihnachtssingen ist selbstverständlicher Teil der Integration", sagt er zu "20 Minuten". Es entstehe sicher kein Schaden, wenn man in einer Kirche Weihnachtsliedern lauschen müsse. Diese seien sogar in Sprachen aus aller Welt gesungen worden. Dass der "renitente Vater" den Fall weiterziehe, sehe er gelassen. Obwohl in Dietikon viele Schüler einen Migrationshintergrund hätten, seien solche Fälle zum Glück sehr selten.

Auch Rochus Burtscher, Kantonsrat und Präsident der SVP-Dietikon, ist erleichtert, dass die Richter die Busse bestätigt haben: "Die Intoleranz fängt dort an, wo die Toleranz aufhört." Man könne erwarten, dass die Söhne zumindest mitgehen – und wenn sie Lust haben, mitzusingen, dürfen sie das auch tun. Das kann ihnen auch der Vater nicht verbieten." Die Busse sei richtig: "Die Schule darf sich nicht von Fundamentalisten auf der Nase herumtanzen lassen."

Einsprache gegen missliebigen Dispensentscheid verpasst

Der zuständige Einzelrichter Bruno Amacker führte gegenüber dem "Tages-Anzeiger" aus, dass das Gericht einzig die Frage beurteilt habe, ob der 31-jährige Vater die Elternpflicht verletzt habe. Die Buße sei zurecht erfolgt, da die Kinder nicht vom Probesingen dispensiert gewesen seien. Gegen den Dispensentscheid der Schulpflege selbst hatte der Vater auch keine fristgerechte Einsprache eingelegt, weil er, so seine Begründung, nicht rechtzeitig anwaltliche Hilfe gefunden habe. So konnte er nur noch den Strafbefehl anfechten.

Die Bilder des Tages

1/64
Gehe zur Galerie
    <strong>26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl.</strong> Enges Rennen im April-Barometer von <em>"Heute"</em>: Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. <a data-li-document-ref="120033420" href="https://www.heute.at/s/barometer-beben-neue-konkurrenz-fuer-fp-chef-kickl-120033420">Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251"></a>
    26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl. Enges Rennen im April-Barometer von "Heute": Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen >>>
    Denise Auer, Helmut Graf

    (daw)