Coronavirus

Strafenkatalog geändert – das kassiert Polizei sofort

Völlig überraschend hat das Gesundheitsministerium weitere Strafen auf Corona-Verstöße festgesetzt. Diese darf die Polizei sofort kassieren.

Roman Palman
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Die Polizei darf nun noch mehr Organmandate für Corona-Verstöße erteilen. (Symbolbild)
Die Polizei darf nun noch mehr Organmandate für Corona-Verstöße erteilen. (Symbolbild)
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Am 23. November wurde sie im Bundesgesetzblatt kundgemacht, seit Mitternacht ist die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz auch schon in Kraft.

Dabei wurde der bisherige Katalog an Verwaltungsübertretungen, bei denen eine Organstrafe in der Höhe von 90 Euro eingehoben werden kann, erweitert. Demnach strafbar ist nun:

Das Fehlen der FFP2-Maske, des Mund-Nasen-Schutzes sowie, wenn der 2G-Nachweis nicht erbracht werden kann. Bei Masken- oder MNS-befreite Personen wurde nun nachgeschärft. 

Diese mussten bisher eine eng anliegende, oder wenn das ebenfalls nicht zugemutet werden konnte, eine nicht eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Neu ist, dass nun auch das Fehlen letzterer (Face Shields, etc.) im Organstrafen-Katalog erfasst ist.

Ab sofort können derartige Verstöße in Betriebsstätten, am Arbeitsplatz sowie bei Zusammenkünften direkt von der Polizei gestraft und kassiert werden. 

Mit der Organverfügung kommt man dabei übrigens noch vergleichsweise günstig weg. Denn für diese Verwaltungsübertretung gilt sonst eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro – im Nichteinbringungsfall droht sogar bis zu eine Woche hinter Gittern.