Politik

Ausländische Täter sollen Haft in Heimat verbüßen

2018 wurden rund 100 in Österreich straffällig gewordene ausländische Personen in ihr Heimatland abgeschoben, um dort die Strafe zu verbüßen.

Heute Redaktion
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Abschiebung am Flughafen Wien. Wer straffällig wird, soll die Strafe im Heimatland absitzen.
Abschiebung am Flughafen Wien. Wer straffällig wird, soll die Strafe im Heimatland absitzen.
Bild: Reuters

Bei den heuer 100 abgeschobenen Personen hatte ein österreichisches Gericht eine Strafe verhängt, die der Betroffene im Heimatland verbüßen soll. Diese "Haft in der Heimat" will die Regierung ausweiten. Der Menschenrechtsausschuss des Nationalrats sprach sich am Dienstag in Form einer Entschließung einstimmig dafür aus, das Konzept zu forcieren.

Gleichzeitig wird die Regierung ersucht, dieses Thema auch auf EU-Ebene stärker in den Fokus zu rücken und sich dabei auch für menschenrechtskonforme Haftbedingungen in den EU-Staaten und in Drittländern einzusetzen. Die vermehrte Verbüßung von Haftstrafen im Heimatland würde nicht nur der Überbelegung der österreichischen Gefängnisse entgegenwirken und die Kosten für den österreichischen Strafvollzug senken, sondern wäre im Sinne einer besseren Resozialisierung auch für die Betroffenen vorteilhaft, sind sich die Abgeordneten einig.

Auch Opposition unterstützt Vorhaben

Basis für die Entschließung zum Thema "Haft in der Heimat" bildete eine ÖVP-FPÖ-Initiative. Susanne Fürst (FPÖ) wies in der Debatte darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Gefängnissen Ausländer sind. Dieser hohe Ausländeranteil verursache vielfältige Probleme, meinte sie. Es gehe nicht nur um Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten, auch die Aggressivität in den Gefängnissen und Angriffe auf Justizwachebeamte hätten zugenommen.

Die Überstellung von Haftinsassen in ihre Heimatländer sei daher sowohl im Interesse der Österreicher als auch der Betroffenen, da die Chance auf Resozialisierung steige, so Fürst. Von Seiten der Opposition bekundeten Harald Troch (SPÖ), Alma Zadic (JETZT) und Nikolaus Scherak (NEOS) Zustimmung zur Initiative. Die Idee sei nicht neu, sagte Troch, bereits die frühere Justizministerin Maria Berger habe erste Schritte in die Wege geleitet. Wichtig ist es für Troch und Zadic nun, dass die Regierung konkrete Umsetzungsschritte setzt, schließlich sei diese "sehr stark im Ankündigen", meinte Troch.

Menschenrechtliche Standards einhalten

NEOS-Abgeordneter Scherak gab zu bedenken, dass familiärer Kontakt für Haftinsassen im Heimatland einfacher sei. Allerdings ist ihm wichtig, dass in ausländischen Haftanstalten menschenrechtliche Standards eingehalten werden. Er begrüßte es daher ausdrücklich, dass dieser Punkt von der Entschließung mitumfasst ist.

Wie Gudrun Kugler (ÖVP) hervorhob, gelangen immer wieder Fälle zum Europäischen Menschengerichtshof (EGMR), die belegen, dass Menschenrechte in Haftanstalten nicht eingehalten werden. Die aufgezeigten Problemen reichen ihr zufolge von zu wenig Platz für Häftlinge über mangelnde Hygiene und fehlende medizinische Versorgung bis hin zu wiederholten Leibesvisitationen und Isolationshaft.

Vor allem Rumänen betroffen

Derartige Probleme sind laut Justizminister Josef Moser mit ein Grund, warum Österreich verhältnismäßig wenige ausländische Straftäter zur Haftverbüßung in ihr Heimatland überstellt. Heuer sind es bis zum Stichtag 20. November exakt 98 Personen gewesen, davon 41 Rumänen und 12 Slowaken. Es müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden.

Immer wieder in der Kritik stehen laut Moser etwa Bulgarien, Rumänien, die Slowakei, Serbien und Ungarn. Er will in diesem Sinn auf ein gemeinsames Bekenntnis der EU-Länder zu angemessenen Standards in Haftanstalten hinarbeiten. Überdies sei man auf EU-Ebene gerade dabei zu eruieren, inwieweit EU-Mittel für eine Verbesserung von Haftbedingungen locker gemacht werden können. Da der Strafvollzug nicht in das Primärrecht der EU falle, sei eine unmittelbare Finanzierung aus dem EU-Budget nämlich nicht möglich. (red)