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Strafverfahren gegen Luxus-Bischof eingestellt

Heute Redaktion
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Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen eidesstattlicher Falschaussage eingestellt. Im Gegenzug muss der Geistliche aber 20.000 Euro Strafe zahlen. In dem Verfahren ist es um einen Erste-Klasse-Flug nach Indien gegangen.

Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof  wegen eidesstattlicher Falschaussage eingestellt. Im Gegenzug muss der Geistliche aber 20.000 Euro Strafe zahlen. In dem Verfahren ist es um einen Erste-Klasse-Flug nach Indien gegangen.

Der Beschluss ist mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und nicht anfechtbar. Wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt, wird die Tat nicht weiter verfolgt.

Falsche Aussage

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Kirchmann vorgeworfen, in zwei Zivilverfahren vor dem Hamburger Landgericht im Zusammenhang mit dem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben an Eides statt gemacht zu haben. Dabei ging es um einen presserechtlichen Streit zwischen Tebartz und dem Magazin "Der Spiegel".

Protzpalast um 31 Millionen

Tebartz-van Elst steht seit Wochen unter Beschuss. Grund dafür sind vor allem die hohen Baukosten für den neuen Limburger , die Baukosten werden von einer Prüfungskommission der Deutschen Bischofskonferenz untersucht.

Ins bayrische Metten verschwunden

Ergebnisse der Kommission werden erst Anfang kommenden Jahres erwartet. Erst danach dürfte auch die endgültige Entscheidung über die Zukunft des Bischofs fallen. Sein Fall hat im Bistum Limburg und darüber hinaus zu einer schweren Vertrauenskrise innerhalb der römisch-katholischen Kirche geführt. Tebartz-van Elst zog sich aus der Öffentlichkeit zurück. Er hält sich derzeit in einem Benediktiner-Kloster im bayerischen Metten auf.