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Strafzettel in der Urlaubspost kann teuer werden

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Behördliche Schriftstücke können es in sich haben, vor allem, wenn sie während eines Urlaubs zugestellt werden. Bleibt der Zustellversuch - beispielsweise eines Strafbescheides - jedoch erfolglos, hinterlässt der Briefträger im Regelfall eine Verständigung, dass das Schriftstück bei der Post oder bei einem Postpartner hinterlegt worden ist.

Mit dem Tag der Hinterlegung bei der Post, also ab dem Zeitpunkt, an dem man den Strafbescheid theoretisch hätte abholen können, beginnen wichtige Rechtsmittelfristen zu laufen - also nicht erst an dem Tag, an dem man das Schriftstück tatsächlich abgeholt hat. Möglicherweise bleiben nach einem Urlaub daher nur wenige Tage übrig, um noch rechtzeitig reagieren zu können.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer empfiehlt jedenfalls, unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Urlaub den gesamten Posteingang genau durchzusehen und besonders auf gelbe Hinterlegungsscheine zu achten. "So kann man vermeiden, dass man wichtige Fristen, wie etwa die zwei Wochen für einen Einspruch oder die vier Wochen für eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht, versäumt. Auch bleibt dadurch etwas mehr Zeit, um entsprechend reagieren zu können", erklärt Hoffer. Zudem sollte man Belege von Hotelrechnungen, Flugtickets und dergleichen jedenfalls aufheben und nicht sofort vernichten. "Wenn es hart auf hart kommt, können solche Dokumente zum Nachweis der Urlaubsreise sehr hilfreich sein. Denn die bloße Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, reicht nicht aus", weiß der Clubjurist.

Anonymverfügungen

Bei Anonymverfügungen ist die Sachlage ein wenig anders. Wer urlaubsbedingt die vierwöchige Einzahlungsfrist ab der Ausstellung der Anonymverfügung versäumt hat, kann im Regelfall nur auf die meist höhere Strafverfügung warten. Wurde die Frist aber nur um wenige Tage versäumt, hat man mit sofortiger Einzahlung durchaus eine Chance, dem Verfahren zu entgehen. Zur Sicherheit sollte man aber gleichzeitig telefonisch oder per Fax der Behörde die Einzahlung bestätigen und den Grund für die Verzögerung mitteilen. Bürgerfreundliche Behörden gewähren nämlich sehr wohl eine kulante "Nachfrist".