Wer bisher für einen Strafzettel irrtümlich zu viel bezahlt hat, musste mit einer Anzeige rechnen. Das entsprechende Gesetz soll jetzt geändert werden.
Es ist ein typisch österreichisches Kuriosum: Überweist man nach einer Anonymverfügung einen zu hohen Betrag, wertet der Verwaltungsgerichtshof das als nicht fristgerechte Einzahlung der Geldstrafe.
Kritik an dieser gesetzlichen Lage hatte etwa die Volksanwaltschaft geübt – mit Erfolg: Das Gesetz wird laut APA adaptiert. Die Anonymverfügung gilt auch dann als erledigt, wenn zu viel Geld überwiesen wird. Das Verfahren wird damit eingestellt und der "edle Spender" erhält den Differenzbetrag retour.
Geldstrafen für "Diskriminierungspropaganda"
Auch in Sachen gerichtliche "Ersatzfreiheitsstrafe" will das Kanzleramt Änderungen. Konkret geht es darum, dass man künftig auch bei Verwaltungsstrafen dem "Häf?n" durch gemeinnützige Arbeit entgehen kann. Diese Möglichkeit besteht derzeit nur im Fall von gerichtlichen Geld- oder Finanzstrafen. 2015 mussten immerhin 7.452 Menschen ins Gefängnis, weil sie eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlen konnten oder wollten.
Ermöglicht werden mit dem Gesetz auch bundesweit einheitliche Strafenkataloge, etwa für Verkehrsdelikte. Ebenfalls Teil der Novelle: Wer rassistische "Diskriminierungspropaganda" etwa über Social Media verbreitet, riskiert künftig eine Geldstrafe in Höhe von 1.090 Euro.
Die Begutachtungsfrist endet am 14. Juni. (bob)