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Strauß-Sohn siegt vor Gericht

Heute Redaktion
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Wichtige Entscheidung über ein knapp 25 Jahre zurückliegendes Vermächtnis: Ein Buchautor darf nicht mehr behaupten, der frühere bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU) habe 300 Millionen Mark vererbt. Das Landgericht Köln gab am Mittwoch Max Strauß recht, der gegen entsprechende Aussagen über seinen 1988 gestorbenen Vater geklagt hatte. Die umstrittenen Passagen dürfen nun nicht mehr veröffentlicht werden. Es handle sich um nicht belegbare Behauptungen, die die Persönlichkeitsrechte der Angehörigen verletzen, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske.

Max Strauß war juristisch gegen den 73-jährigen Autor Wilhelm Schlötterer vorgegangen. Der frühere Ministerialrat und Kenner der damaligen Münchner Polit-Szene hatte in seinem Sachbuch "Macht und Missbrauch" jedoch nicht nur behauptet, dass Strauß seinen Kindern ein Erbe in dreistelliger Millionen-Höhe hinterlassen habe.

Er warf dem CSU-Mann außerdem vor, Teile der Summe kriminell erwirtschaftet zu haben. Auch diese Behauptung darf er nicht wiederholen, entschied das Gericht. Weder die von Schlötterer angeführten Beweise noch der wichtigste Zeuge des Beklagten hätten die Kammer überzeugen können, sagte Reske.

Mitte Jänner hatte in dem Verfahren ein 60-jähriger Banker ausgesagt, der 1992 für die Citibank in München arbeitete. Er beschrieb vor Gericht die Einzelheiten eines angeblichen Telefonats mit Max Strauß - zumindest nahm er an, diesen in der Leitung zu haben.

Der Mann am anderen Ende habe ihm sinngemäß gesagt: "Es geht um das Erbe unseres Vaters. Der Betrag beträgt 300 Millionen", berichtete der Banker. Richterin Reske hatte bereits im Jänner klargemacht, dass sie das angebliche Gespräch nicht für belegbar hält.