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Streik! Tipps und Rechtsinfos für Passagiere

Heute Redaktion
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Bild: Michael Probst (AP)

Streiks sind ein häufiger Grund für Verspätungen und Ausfälle im Reiseverkehr. Das zeigen die Serien-Streiks von Lufthansa-Mitarbeitern im Jahr 2014. "Heute.at" klärt auf, welche Rechte Sie bei Arbeitsniederlegung von Fluglinien- und Bahnmitarbeitern besitzen.

Streiks sind ein häufiger Grund für Verspätungen und Ausfälle im Reiseverkehr. Das zeigen die Serien-Streiks von -Mitarbeitern. "Heute.at" klärt auf, welche Rechte Sie bei Arbeitsniederlegung von Fluglinien- und Bahnmitarbeitern besitzen.

Steht ein Streik im Raum, sollten sich Reisende an die Fluglinie bzw. bei Pauschalreisen an den Reiseveranstalter wenden. Es ist davon abzuraten, nur auf Verdacht auf einen anderen Flug umzubuchen, weil man sonst möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibt.

Wird ein Flug einer EU-Fluglinie oder einer internationalen Airline mit Start innerhalb der EU in Folge eines Streiks gestrichen, kann der Kunde diesen stornieren und erhält die vollständigen Kosten zurück. Wer jedoch fliegen will, wird auf einen späten Flug derselben oder einer anderen Fluglinie umgebucht, um das Ziel möglichst schnell zu erreichen. Kunden können dies per Telefon oder am Fluglinien-Schalter am Flughafen fordern.

 Wenn es Sinn macht, erhalten Passagiere manchmal auch Tickets für andere Verkehrsmittel wie etwa Bahn, wenn sie so schneller ankommen. Die Weiterreise kann allerdings auch länger dauern, wenn der Streik ein größeres Ausmaß annimmt.

Ansprüche hängen von Reisestrecke ab

Auf Kurzstreckenflügen bis zu 1.500 Kilometern entsteht ab zwei Stunden Verspätung ein Anspruch auf Telefonate, Verpflegung (zumeist in Form von Gutscheinen) und gegebenenfalls auf Unterkunft. Bei längeren Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern muss die Unterstützung nach drei Stunden erfolgen, bei längeren Verzögerungen erst nach vier Stunden. Wer mehr als fünf Stunden am Flughafen festsitzt, dem wird der Flugpreis erstattet. Bei Nichtantritt muss die Rückbeförderung zum ersten Abflugsort erfolgen.

Wird der Urlaub verspätet angetreten, steht prinzipiell keine Gratis-Stornierung zu. Dauern die Streiks länger an, kann die Stornierung der Pauschalreise gerechtfertigt sein.

Keine generellen Entschädigungszahlungen

Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung gibt es jedoch nicht, da Streiks wie etwa auch Naturkatastrophen unter "höhere Gewalt" fallen. So fallen Passagiere um bis zu 600 Euro Entschädigung für Flugverspätungen im Ausmaß von bis zu drei Stunden um.

Kann ein Passagier jedoch nachweisen, dass eine Fluglinie nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Folgen des Streiks gering zu halten, bekommt er eine Entschädigung. Dazu zählt jedoch nicht, wenn das Unternehmen nicht auf Forderungen der Gewerkschaft eingeht.

Wer verreist, kann im Vorfeld unter checken, ob ein Arbeitsausstand bevorsteht. Wenn Sie von einem Streik betroffen sind, wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Reiseveranstalter oder an Ihre Fluglinie.

Bei Zugreisen gibt es auch finanzielle Entschädigung

Auch bei Reisen mit dem Zug sind EU-Passagiere im Streikfall rechtlich geschützt. Hat Ihr Zug mindestens eine Stunde Verspätung, sind Bahnunternehmen laut EU dazu verpflichtet, die Reise zu stornieren und die Kosten zu erstatten. Wie auch Fluglinien müssen Bahnanbieter Reisende entweder so bald wie möglich zum Reiseziel oder zum Ausgangspunkt der Reise bringen. Müssen Sie unplanmäßig übernachten, wird ihnen die Unterkunft ersetzt.

Im Gegensatz zu Flugreisen bekommen Bahnpassagiere eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises, wenn die Verspätung eine bis zwei Stunden beträgt und eine Rückerstattung von 50 Prozent, wenn die Verspätung länger ist.

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