Big Brother im Wirtshaus? Gäste sollen in Gastro-Betrieben künftig Namen und Adresse angeben. So steht es jedenfalls im Entwurf des neuen Corona-Gesetzes, dessen Begutachtungsfrist heute endet. Die Wirte sollen die Gästedaten zwecks Contact-Tracing 28 Tage lang aufbewahren müssen.
Die Gastronomie reagierte auf die geplante Novelle mit einem einstimmigen Aufschrei: Das neue Gesetz sorge für einen "enormen und unverhältnismäßigen Aufwand" und widerspreche dem Datenschutz. Außerdem würden viele Gäste einfach falsche Namen angeben.
Auch die neuen Regeln für Betretungsverbote sorgen für Kritik von Rechtsanwaltskammer und Volksanwälten. Der Gesundheitsminister könnte nämlich etwa Abstandsregeln in Privatwohnungen festlegen oder private Autofahrten verbieten. Das sei "überschießend und verfassungswidrig", so die Juristen unisono.
Nun rudert Gesundheitsminister Anschober zurück. Er lädt kommende Woche alle Partei-Klubobleute zu Gesprächen über das Gesetz ein. Ziel sei eine "klare Mehrheit für das weitere Vorgehen". "Die Balance zwischen Gesundheitsschutz und Grundrechten" sei sehr sensibel.