Politik

Streit um Po-Grabschen neu entbrannt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Die Forderung der SPÖ, das Po-Grapschen strafrechtlich zu ahnden, hat am Freitag wieder für Diskussionen gesorgt. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek drängte wieder öffentlich auf die Aufnahme ins Strafrecht. Das Justizministerium lehnt dies allerdings weiterhin ab und fühlt sich durch Expertenmeinungen im Begutachtungsprozess zum neuen Sexualstrafrecht bestätigt.

Strafrechtsexperten erkennen laut den Begutachtungsstellungnahmen keine Lücken, hieß es aus dem Justizministerium, das Grapschen soll daher nicht in das gerichtliche Strafrecht aufgenommen werden. Es wurde darauf verwiesen, dass in der Begutachtung der StGB-Novelle zur Verschärfung des Sexualstrafrechts bis Freitag unter den rund 30 Stellungnahmen nur in jenen vom Bundeskanzleramt und vom ÖGB die Aufnahme des Po-Grapschens in das StGB gefordert wird.

Die bisher eingelangten Stellungnahmen würden "in keiner Weise eine Empfehlung" für die Aufnahme in das gerichtliche Strafrecht zeigen, fühlte sich das Justizressort in seiner Position bestärkt. Die Begutachtungsfrist für das neue Sexualstrafrecht endete am Freitag.