Politik

Streit um "Po-Grapschen" als Strafdelikt

Die Regierung ist uneins in der Frage, ob sexuelle Belästigung mittels "Po-Grapschen" ein Delikt im Strafrecht werden soll.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Die Regierung ist uneins in der Frage, ob sexuelle Belästigung mittels "Po-Grapschen" ein Delikt im Strafrecht werden soll.

SPÖ-Frauenministern Gabriele Heinisch-Hosek fordert dies anlässlich der Brüderle-Debatte in Deutschland wieder; ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl findet das "nicht notwendig" wie sie am Dienstag vor dem Ministerrat sagte.

Heinisch-Hosek (S) sieht "jetzt ein Fenster offen", wie sie unter Verweis auf die in Deutschland losgebrochene Debatte sagte. Sie fordert strafrechtliche Konsequenzen für sexuelle Belästigung. Es sei hoch an der Zeit, die sexuelle Belästigung im privaten Bereich ähnlich zu sanktionieren wie jene am Arbeitsplatz. Der Justizministerin warf sie eine zögerliche Haltung vor.

Diese konterte: Es gebe sehr wohl rechtliche Konsequenzen fürs "Po-Grapschen", und zwar sowohl im Verwaltungs- als auch im Zivilrecht. Deshalb seien strafrechtliche Maßnahmen "meines Erachtens nicht notwendig". Und auch beim Schutz am Arbeitsplatz, wie ihn Heinisch-Hosek ins Treffen führe, käme mitnichten das Strafrecht zur Anwendung, betonte Karl.

Sie halte nichts von "Anlassgesetzgebung", so die Justizministerin weiter. Das Strafrecht sei die "schärfste Waffe des Staates" und dürfe nur sehr behutsam adaptiert werden. Im Zuge der Arbeiten an einer Reform des Strafgesetzbuches, für die Karl demnächst eine Expertengruppe einsetzen will, werde man sich aber auch dieses Thema ansehen.