Niederösterreich

Streit um Wegerecht – Stadt verliert gegen Hausbesitzer

Der Streitfall zwischen der Stadt Zistersdorf und den Eigentümern von zwölf Wohnungen um ein Wegerecht landete vor Gericht. Jetzt gibt es ein Urteil. 

Erich Wessely
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Einer der Betroffenen, Ronald Heberling, vor dem Wohngebäude und dem Wegenetz.
Einer der Betroffenen, Ronald Heberling, vor dem Wohngebäude und dem Wegenetz.
privat

Ein Konflikt zwischen der Stadt Zistersdorf (Gänserndorf) und den Eigentümern von zwölf Wohnungen landete vor dem Bezirksgericht in Gänserndorf - "Heute" berichtete hier.

Auf einem Grundstück vor dem Wohngebäude in der Friedensgasse 3 möchte die Gemeinde gerne ein Wohnprojekt vorantreiben. Konkret geht es nun um ein Wegenetz, das so laut Gemeinde rechtlich gar nicht vorhanden sei.

In der Klagsschrift hieß es: „Es besteht zu Gunsten der Liegenschaft der beklagten Parteien kein Wegerecht über unsere Grundstücke zu gehen und/oder zu fahren. Dies ergibt sich bereits aus dem unstrittigen Grundbuchstand.“

Betroffene kämpfen für Wegerecht

Doch die Betroffenen sehen das anders: Ihr "ersessenes und barrierefreies Wegenetz" sei vor über 50 Jahren eigens von der Gemeinde für die Bewohner errichtet worden, so etwa Betroffener Ronald Heberling. Die Stadt habe auch Asphaltierungsarbeiten getätigt.

Nun gibt es ein Urteil in dem Streitfall seitens des Bezirksgerichts Gänserndorf - zugunsten der Wohnhausgemeinschaft: "Das Klagebegehren, zwischen den Parteien werde festgestellt, dass zu Lasten der der klagenden Partei gehörenden Grundstücke (...) kein wie immer geartetes Wegerecht, daher jedenfalls kein Geh- und/oder Fahrtrecht, zu Gunsten des den beklagten Parteien gehörenden Grundstücks (...) bestehe, wird abgewiesen. (...) Die klagende Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 5.602,61 Euro (darin enthalten 938,21 Euro USt) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen."

Betroffene Eigentümer mit Anwalt nach der ersten Verhandlung vor dem Bezirksgericht
Betroffene Eigentümer mit Anwalt nach der ersten Verhandlung vor dem Bezirksgericht
privat

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: "Von der Klägerin (Anm.: der Stadtgemeinde Zistersdorf) wurde nicht mitgeteilt, dass die Nutzung der Wege nur bis Widerruf erlaubt sei. Die Wege werden von den Eigentümer der Liegenschaft der Beklagten und den Bewohnern des Wohnhauses der Beklagten seit der Errichtung bis dato regelmäßig benutzt. Der nördliche Weg wird und wurde von den Beklagten und dessen Rechtsvorgängern genutzt, um vom Haus zur Müllinsel und zu den Fahrzeugen zu gelangen, welche jenseits der Friedensgasse auf einem Parkplatz abgestellt sind. So wird dieser Weg aktuell beispielsweise vom Erstbeklagten und der Zweitbeklagten seit 1977 täglich, vom Fünftbeklagten regelmäßig seit 2011, von der Sechstbeklagten seit drei Jahren, vom Siebentbeklagten seit 1999, vom Elftbeklagten seit 2008 täglich und von der Zeugin (...) seit 1968 regelmäßig genutzt, um zur nördlichen Müllinsel zu gelangen."

Voraussetzungen "für Ersitzung erfüllt"

Aus den Feststellungen ergebe sich, "dass die gegenständlichen Wege und Anlagen auf den Liegenschaften der Klägerin seit 1968 in der Überzeugung, dazu berechtigt zu sein, von den Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängern durchgehend genutzt wurden, ohne dabei von der Klägerin daran gehindert zu werden. Die Voraussetzungen für die Ersitzung der Dienstbarkeiten sind damit erfüllt."

"Alles genau protokolliert"

"Der Richter hat alles genau protokolliert und alles sehr ausführlich aufgearbeitet. Wir sind froh, dass uns recht gegeben wurde", so Heberling zu "Heute". Noch gibt es für die Eigentümer und Bewohner aber nichts zu feiern. Die Stadtgemeinde Zistersdorf legte Einspruch ein - das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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    Streit um Wegerecht in Zistersdorf
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