Coronavirus

Härteste Quarantäne-Regeln gelten bei Omikron-Verdacht 

Die Angst vor "Omikron" in Österreich wächst. Verschärfte Maßnahmen, auch was (geimpfte) Kontaktpersonen betrifft, sollen nun Einhalt gebieten. 

Michael Rauhofer-Redl
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Um gegen die Omikron-Variante gerüstet zu sein, gelten nun strengere Regeln für Kontaktpersonen. 
Um gegen die Omikron-Variante gerüstet zu sein, gelten nun strengere Regeln für Kontaktpersonen. 
Daniel Karmann / dpa / picturedesk.com

Bereits seit vergangener Woche gelten im Kampf gegen die Omikron-Mutante verschärfte Regeln. Abweichend von den bisherigen Regelungen (zehn Tage Quarantäne, Freitesten nach fünf Tagen möglich) müssen alle K1-Personen nun für 14 Tage nach dem Letztkontakt in Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich. Und: Geimpfte und Genesene sollen bei Omikron-Verdacht nicht auf K2 herabgestuft werden. Somit gelten die genannten Regeln auch für sie.

Wie die APA am Montag berichtet, setzen die Bundesländer diese Empfehlung des Gesundheitsministeriums mehrheitlich um. In Wien sei das bereits gelebte Praxis, heißt es dort unter Verweis auf den zuständigen Gesundheitsdienst in der MA15. Aktuell gebe es Wien 11.166 Covid-Erkrankte, 32 davon gelten oder galten als Omikron-Verdachtsfälle. Sechs der Fälle wurden bereits durch die Sequenzierung bestätigt. Von diesen sechs sind zwei Personen bereits wieder genesen.  

Strenge Regeln in Vorarlberg

Auch das Burgenland setzt die Bundes-Empfehlung durch und führt Kontaktpersonen von Omikron-Fällen als K1-Personen, die jedenfalls für zwei Wochen in Quarantäne müssen. Allerdings habe diese Regelung erst ein einziges Mal zur Anwendung gebracht werden müssen, heißt es. Anfang Dezember haben ja zwei Südafrika-Rückkehrer einen freiwilligen PCR-Test absolviert. 

Auch im Westen des Landes werden Omikron-Verdachtsfälle nun gesondert behandelt. Sämtliche Kontaktpersonen in Vorarlberg gelten als K1, auch Geimpfte und Genesene. Die Landespressestelle gab bekannt, dass auch diese Gruppe sich nicht freitesten könne. Um am Ende der Absonderungszeit tatsächlich wieder "frei" zu sein, braucht es jedenfalls ein negatives PCR-Testergebnis. Bislang reichte es aus, am Ende der Isolation symptomfrei zu sein. Für Personen, die in vulnerablen Bereichen arbeiten, wird die Absonderungszeit bei Omikron-Verdacht verlängert.

Freitesten für Infizierte möglich, für K1 nicht

Auch in Kärnten geht man auf Nummer sicher. Gerd Kurath vom Landespressedienst bestätigt gegenüber der heimischen Presseagentur ebenfalls, dass sich das Bundesland an die Vorgaben des Bundes halte. Allerdings haben Betroffene hier die Möglichkeit, sich nach zehn Tagen mittels eines negativen PCR-Ergebnisses aus der Absonderung freizutesten. Das gilt nicht für enge Kontaktpersonen, wie Haushaltsmitglieder. Sie werden für 14 Tage abgesondert und mindestens zwei Mal PCR-getestet. einmal am Anfang und einmal am Ende der Quarantäne. 

In Salzburg wird ähnlich agiert. Betroffene können sich am zehnten Tag freitesten, müssen aber unabhängig vom Impfstatus grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne. Auch hier sind infizierte besser gestellt. Denn sie können sich freitesten, K1-Personen müssen für volle zwei Wochen ohne Freitest-Möglichkeit in Isolation. In der Steiermark werden die Regeln ebenfalls angewendet werden. Allerdings gibt es in der grünen Mark noch keinen Omikron-Verdachtsfall (Stand Montag, 13.12.2021, 15.00 Uhr)

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