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Strengere Strafen für Drogenhandel auf der Straße

Heute Redaktion
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Öffentliches Dealen soll mit einem neuen Gesetz, das der Nationalrat mit Koalitionsmehrheit am Donnerstag beschlossen hat, gebremst werden. Es geht dabei um den Straftatbestand des Suchtgifthandels im öffentlichen Raum. Dafür sind künftig bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen. Weiters beschlossen: ein Justiz-Paket mit mehr Rechten für Opfer und Beschuldigte. Weiteres Thema: das leistbare Basiskonto.

Öffentliches Dealen soll mit einem neuen Gesetz, das der Nationalrat mit Koalitionsmehrheit am Donnerstag beschlossen hat, gebremst werden. Es geht dabei um den Straftatbestand des Suchtgifthandels im öffentlichen Raum. Dafür sind künftig bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen. Weiters beschlossen: ein Justiz-Paket mit mehr Rechten für Opfer und Beschuldigte. Weiteres Thema: .

Hintergrund der Drogen-Gesetzesänderung ist der starke Anstieg der Dealer entlang der Wiener U6 und in den umliegenden Straßen. Die Menschen hätten das Gefühl bekommen, dass die Polizei der Situation nicht mehr Herr werde, meinte Justizminister Wolfgang Brandstetter am Donnerstag im Parlament.

"Ein spezielles Phänomen braucht spezielle Maßnahmen“, sagte Brandstetter und gab damit zu, dass es sich um Anlassgesetzgebung handle. Seitens der Opposition gab es Kritik an der Gesetzesnovelle.

Mehr Rechte für Opfer und Beschuldigte

Der Nationalrat hat weiters die Rechte von Verbrechensopfern gestärkt. In Umsetzung einer EU-Richtlinie bekommen sie mehr Informationen und Verfahrensrechte. Änderungen wurden auch bei den Rechten Beschuldigter vorgenommen.

Im Opferschutz bringt das "Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016" - ein zweites Paket ist bereits in Begutachtung gegangen - die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Als besonders schutzbedürftig gelten Minderjährige und Opfer von Sexualdelikten. Sie erhalten im Prozess das Recht auf schonende Einvernahme und auf Beiziehung einer Vertrauensperson. Außerdem sollen Opfer auf Antrag über die Flucht eines in Untersuchungshaft befindlichen Täters verständigt werden.

Mindestnormen für Beschuldigte

Mittels Abänderungsantrag wurde außerdem dafür gesorgt, dass Beschuldigte in Fällen von sexuellem Missbrauch nicht mehr in den Besitz von Videos mit den Aussagen ihrer Opfer gelangen können. Bei den Beschuldigtenrechten bringt die Novelle Mindestnormen für das Recht auf Rechtsbeistand sowie das Recht auf Kontaktaufnahme bei einer Festnahme innerhalb der EU.

Außerdem trägt die StPO-Novelle der strengen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum "Lockspitzelverbot" Rechnung.

Basiskonto für maximal 80 Euro

Ein weiteres Thema des Tages war neben der für alle. Mit dem Beschluss des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) wurde das Basiskonto für sozial Bedürftige in die Wege geleitet. Ab Mitte September haben auch jene Recht auf ein Konto, die bisher wegen Überschuldung, mangelnden Einkommens oder Wohnungslosigkeit keines hatten.

Die Banken dürfen für das Basiskonto maximal 80 Euro berechnen, besonders bedürftige Menschen werden nur 40 Euro bezahlen müssen. Es stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der NEOS zu.