Politik

Stronach hat Ärger mit der Steuerfahndung

Heute Redaktion
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Der austrokanadische Milliardär Frank Stronach soll seiner Steuerpflicht in Österreich nicht nachgekommen sein. Das wurde nun durch das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts publik.

Das Finanzministerium hat deshalb am 26. November 2015 an die Schweizer Behörden ein Amtshilfegesuch für den Zeitraum 2012 bis 2014 gestellt. Österreich erklärte, dass es erwiesen sei, dass ein großer Teil von Provisionen und Managementgebühren an Firmen in der Schweiz, Liechtenstein und Jersey transferiert worden sei. Damit habe der Milliardär und Parteigründer sein Welteinkommen möglicherweise nicht offengelegt.

Am 13. September entschieden sich die Schweizer Kollegen dazu, Amtshilfe zuleisten. Stronachs Anwälte legten Beschwerde ein, der Fall landete vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde ab. Nun könnte Stronach sich noch an das Schweizer Bundesgericht wenden. Dieses muss die Causa jedoch nur behandeln, wenn die Rechtsfrage als bedeutend genug eingestuft wird.

Das österreichische Finanzministerium erklärte auf APA-Anfrage, dass aufgrund der "abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht" keinerlei Auskunft gegeben werden könne.