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Studenten können künftig öfter bei Prüfungen antrete...

Heute Redaktion
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Bild: Daniel Hrncir

Auf die österreichischen Universitäten kommen einige Neuerungen zu. Der Nationalrat folgte den Empfehlungen des Wissenschaftsausschusses und billigte einen Gesetzentwurf der Regierung, der unter anderem genauere Vorgaben für die Studieneingangsphase (STEOP) bringt.

Auf die österreichischen Universitäten kommen einige Neuerungen zu. Der Nationalrat billigte einen Gesetzentwurf der Regierung, der unter anderem genauere Vorgaben für die Studieneingangsphase (STEOP) bringt.

Künftig sollen mehr Prüfungswiederholungen zugelassen und die Vergütungen für Universitätsräte begrenzt werden. Universitätsdozenten, Assistenzprofessoren und Jungwissenschaftler erhalten neue Karriereperspektiven.

Nicht gerüttelt wird an den Zugangsbeschränkungen zu manchen Studienfächern wie Medizin oder Psychologie, sie werden in der bestehenden Form bis 2021 verlängert.

Wie Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner hervorhob, schafft das geänderte Universitätsgesetz die organisationsrechtlichen Voraussetzungen für ein "Tenure Track"-Modell für junge Wissenschaftler an den Universitäten. Für die Mitglieder der Universitätsräte sollen ab 2018 erweiterte Unvereinbarkeitsregeln gelten, zudem wird die Möglichkeit der Festlegung von Vergütungs-Obergrenzen geschaffen. 

Durch eine Änderung des Forschungsorganisationsgesetzes werden auch das Österreichische Archäologische Institut in die Österreichische Akademie der Wissenschaften und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung in die Universität Wien eingegliedert.

Zudem wird mit der Novelle eine Forderung der NEOS umgesetzt, wonach Studierende Einsicht in die Unterlagen von Aufnahmeprüfungen erhalten.