Coronavirus

Studentinnen kämpfen gegen Ausgangssperre an

Drei Jusstudentinnen bringen die im neuerlichen Corona-Lockdown und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof.

Heute Redaktion
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Írisz Csády-Nagy, Michaela Horváth und Petra Artner fechten die Ausgangsbeschränkungen an.
Írisz Csády-Nagy, Michaela Horváth und Petra Artner fechten die Ausgangsbeschränkungen an.
privat

Seit Dienstag ist Österreich wieder im Lockdown. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Für drei Jus-Studentinnen geht das so aber nicht in Ordnung. 

Írisz Csády-Nagy, Michaela Horváth und Petra Artner bringen die derzeit im Lockdown geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und fordern die Aufhebung der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erlassenen Verordnung.

Grundrechte ungerechtfertigt verletzt

Der Antrag liegt "Heute" vor. Begleitet wurden sie von der Gálffy & Vecsey Rechtsanwälte Partnerschaft. Die angehenden Juristinnen betonen, dass sie nur das Ausgangsverbot, nicht jedoch die übrigen Beschränkungen der Verordnung beseitigen möchten.

Daher sind die Verpflichtungen, dass sich nicht mehr als sechs Erwachsene treffen dürfen, in der Öffentlichkeit ein Mund-Nasenschutz zu tragen und ein Abstand von einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten ist, von der Anfechtung nicht umfasst.

Ebensowenig wird die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie von Sport – und Freizeiteinrichtungen bekämpft. Laut den angehenden Juristinnen darf die Krankheit keinesfalls verharmlost werden. Im Gegenteil: Sie raten jedem, in Eigenverantwortung die sozialen Kontakte bis zur Verbesserung der Lage einzuschränken.

Der Kampf gegen das Virus dürfe aber nicht mehr Schaden anrichten, als es die Furcht vor dem Erreger bereits tue: Es sei überschießend, über die weitreichenden Eingriffe hinaus auch einen nächtlichen Hausarrest über die gesamte Bevölkerung zu verhängen.

Die Ausgangssperren seien laut dem Maßnahmengesetz nur als Ultima Ratio vorgesehen. Laut ihrer Argumentation reichen die Gesamtheit der Maßnahmen, insbesondere die faktische Stilllegung der Gastronomie, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die weitgehende Untersagung von nicht bloß geringfügigen privaten Zusammenkünften aus, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern. 

Ausnahmen unklar

Damit sei der Eingriff in die Grundrechte auf persönliche Freiheit bzw. Freizügigkeit nicht gerechtfertigt, wird in dem Antrag festgehalten.

Zudem erachten die beiden Studentinnen die Ausnahmen, für die man zwischen 20.00 und 6.00 Uhr doch raus darf, als nicht ausreichend definiert. Es sei unklar, welchen unterstützungsbedürftigen Personen man nachts zur Hilfe kommen darf – und ebenso, was genau "familiäre Rechte und Pflichten" oder "Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" wären. Die Verordnung verstoße also gegen das Legalitäts- und das Klarheitsgebot.

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