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Studiengebühren vor neuerlicher Aufhebung

Heute Redaktion
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Bild: Graf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) meldet Bedenken gegen die "rückwirkende" gesetzliche Sanierung der im Wintersemester 2012/13 eingehobenen, "autonomen" Studiengebühren an. Das bedeutet, dass diese ab Juni wieder abgeschafft werden könnten.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) meldet Bedenken gegen die "rückwirkende" gesetzliche Sanierung der im Wintersemester 2012/13 eingehobenen, "autonomen" Studiengebühren an. Das bedeutet, dass diese ab Juni wieder abgeschafft werden könnten.

Beim VfGH bereits anhängig ist ein Prüfungsverfahren, das klären soll, ob die Unis im vergangenen Wintersemester überhaupt autonom Gebühren einheben durften.

Die aktuelle Studiengebührenregelung bleibt von den beiden Prüfungsverfahren unberührt. Konkret heißt das: Da die Überprüfung des Beschlusses ausschließlich Regelungen der Vergangenheit betrifft, wären nur jene Studierende von einer Aufhebung betroffen, die rechtzeitig Beschwerde gegen die autonomen Studiengebühren an ihrer Universität angemeldet haben. "Alle, die sich nicht gewehrt haben, wären von dem Spruch nicht betroffen", so Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Die Unis planen allerdings eine kulantere Handhabung, falls die Regelung als verfassungswidrig aufgehoben wird.

Die Vorgeschichte

Acht der 21 Universitäten haben im Wintersemester 2012/13 in Eigenregie Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten eingehoben, nachdem der VfGH mit 1. März 2012 die gesetzliche Regelung dazu aufgehoben hatte und sich die Regierung auf keine Reparatur einigen konnte. Diese - mit Beschwerden vor den VfGH gebrachte - Vorgangsweise stieß allerdings auf Bedenken der Verfassungsrichter, sie leiteten im Oktober 2012 ein Verordnungsprüfungsverfahren ein.

Daraufhin schafften SPÖ und ÖVP im Dezember endlich die (von der Prüfung unberührt bleibende) gesetzliche Reparatur der Studiengebührenregelung für die Zukunft und wollten gleichzeitig die im Wintersemester 2012/13 "autonom" eingehobenen Gebühren rückwirkend sanieren. Dazu wurden die Satzungen jener Unis, die autonom einen Studienbeitrag beschlossen haben, rückwirkend als Gesetz beschlossen.

Gleichheits- und verfassungswidrig

Der VfGH hält das nun für problematisch: Die entsprechende Regelung könnte gleichheits- und damit verfassungswidrig sein, da es durch diese Vorgangsweise an einigen Unis Gebühren gibt und an anderen nicht. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Unterscheidung scheine es nicht zu geben, so Holzinger.

Der VfGH prüft bis Juni zwei Regelungen

Einerseits muss er klären, ob die Unis überhaupt autonom (also ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung) Studienbeiträge einheben dürfen. Mit dem neuen Prüfungsbeschluss soll geklärt werden, ob die anschließend versuchte rückwirkende gesetzliche Sanierung verfassungswidrig ist. Zunächst werde dabei die zweite Frage zu behandeln sein, meinte Holzinger: Sei die gesetzliche Sanierung nämlich verfassungskonform, wäre das frühere Verfahren praktisch erledigt.

Diese Frage könnte noch im Juni entschieden werden. Bei einer Aufhebung der Sanierung müsse der VfGH dann klären, ob die Unis autonom Gebühren einheben dürfen.