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E-Scooter dürfen nicht mehr auf Gehsteig fahren

Der Nationalrat hat am Donnerstag neue Regeln für E-Scooter beschlossen. Für sie gelten ab Juni die gleichen Regeln wie für Fahrräder.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: picturedesk.com

Radwegpflicht, kein Telefonieren, Promille-Grenze. Das sind die neuen Regeln für E-Scooter, die bundesweit gelten werden. Bei der Lektüre dieses Artikels wird Ihnen auffallen: Es sind die gleichen Regeln wie für Fahrräder.

Der Nationalrat hat die dafür notwendige Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) am Donnerstag beschlossen. Damit gelten die Regeln österreichweit.

E-Scooter-Fahrer müssen ab sofort den Radweg benutzen. Das Fahren am Gehsteig ist verboten. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist ebenfalls tabu. Es gilt eine Promillegrenze von 0,8. Eine wirksame Bremsvorrichtung sowie Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien müssen vorhanden sein. Bei Dunkelheit sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.

Ein positiver Aspekt: E-Scooter dürfen - wo entsprechend gekennzeichnet - auch gegen die Einbahn am Radweg fahren. Darüber gibt es einen Zusatz unter der Einbahn-Schilder- Auskunft.

Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Behörden können auch nach dem Gehsteigverbot das dortige Fahren mit E-Scootern durch entsprechende Verordnungen freigeben. Dies kann für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten - sie dürfen dann allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

In der beschlossenen StVO-Novelle wird auch für die künftige berittene Polizei vorgesorgt. "Organe der Bundespolizei als Reiter von Dienstpferden" sind ab 1. Juni vom Reitverbot ausgenommen.

Zudem entfällt die "Blaulichtsteuer", sollte ein Polizeipferd in einen Unfall verwickelt werden.

Weitere Neuerungen betreffen etwa Leichenwagen, denen künftig erlaubt wird, in der Rettungsgasse zu fahren.

Mit einer Novelle des Mautgesetzes sollen Lkw mit Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb gefördert werden. Sie erhalten ab 2020 einen eigenen Tarif auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Die SPÖ beklagt, dass es die Neuerungen keine verpflichtenden Abbiegeassistenzsysteme für Lkw enthalten.

Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) versprach, schon am Montag ein weitere StVO-Novelle in Begutachtung schicken zu wollen. Dort sollen bereits weitreichende Bestimmungen zur Lkw-Thematik enthalten sein. (csc)