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Supermarktkette erpresst: Salzburger angeklagt

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat jetzt Anklage gegen einen 61-jährigen Salzburger wegen versuchter Erpressung erhoben: Der Mann soll im Vorjahr von seiner Wahlheimat Thailand aus rund 18 Mio. Euro von einer deutschen Supermarktkette unter der Drohung gefordert haben, es würden ansonsten mit Botox vergiftete Lebensmittel in ihren Filialen deponiert. Strafverteidiger Hans Reinhardt aus Marl (D) sagte, dass sein Mandant die Vorwürfe zurückweist. Der Salzburger sei selbst Opfer einer Erpressung seitens der russischen Mafia geworden.

Das Landgericht Duisburg muss noch über die Zulassung der mit 16. Jänner datierten Anklageschrift entscheiden. "Erst dann wird ein Prozesstermin bekannt gegeben", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg, Detlef Nowotsch.

Der Salzburger war am 13. November im Badeort Pattaya von der thailändischen Polizei aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen und im Dezember nach Deutschland ausgeliefert worden. Er sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Duisburg in Untersuchungshaft.

Laut Verteidiger Reinhardt wirft die Staatsanwaltschaft dem 61-Jährigen vor, er habe die Drohung von seiner Wahlheimat Thailand aus in mehreren Briefen, E-Mails und Telefonaten an die Zentrale der Supermarktkette "Aldi" in Mülheim an der Ruhr gerichtet. Die Briefe habe der Salzburger aber nicht selbst geschrieben, sagte der Rechtsanwalt. "Sie wurden von russischer Hand gefertigt." Die E-Mails habe der Mann unter Druck verfasst, das gleiche gelte für die Telefonate.

Die Russen hätten gedroht, Rauschgift in die thailändische Wohnung des Salzburgers zu legen, begründete der Rechtsanwalt, warum es zu den E-Mails und Telefonaten gekommen war. In Thailand sei Drogenbesitz aber mit der Todesstrafe bedroht. Bereits Monate, bevor der mutmaßliche Erpressungsversuch aufgeflogen sei, habe sein Mandant einen Rechtsanwalt in Thailand darüber informiert, dass er von den Russen bedroht worden sei. Doch der Anwalt habe nicht reagiert, sagte Reinhardt. "Ich werde ihn als Zeuge beantragen."

Der Strafverteidiger stellt die Zulässigkeit der Anklage infrage. Er hält die Auslieferung des 61-Jährigen nach Deutschland für rechtswidrig: Deutsche Ermittler hätten die Auslieferung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erreicht. "Sie haben behauptet, das geforderte Geld sei tatsächlich gezahlt worden, was aber nicht stimmt. Es war nur ein Erpressungsversuch, es ist nichts passiert. Die Ausreise war nicht zulässig." Ein Auslieferungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland gebe ist gar nicht, erklärte der Fachanwalt für Strafrecht.

In seiner rund 20 Seiten umfassenden "Einlassung" - also einer Stellungnahme zur Anklage - wird der Strafverteidiger auch beantragen, dass die Briefe auf DNA-Spuren und Fingerabdrucke untersucht werden. Es sei zudem nicht ermittelt worden, wer die Konten überhaupt eröffnet habe, kritisierte Reinhardt. Sein Mandant sei jedenfalls nur ein Werkzeug der Mafia gewesen, betonte der Verteidiger.

"Versuchte, schwere Erpressung" ist in Deutschland laut Reinhardt mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht.