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SUV-Lenker reißt jungem Pizza-Zusteller Bein ab – tot

Im Rausch bretterte ein Mercedes-Lenker durch Hamburg und knallte gegen den Wagen eines Pizza-Boten. Der junge Mann hatte keine Chance.

Roman Palman
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Dieser schauderhafte Anblick wird selbst den Rettern wohl noch länger in Erinnerung bleiben. Als sie am Montag von Augenzeugen in den Hamburger Stadtteil Lohbrügge alarmiert wurden, fanden sie ein wahres Schlachtfeld vor. Einem Unfallopfer war sogar ein Bein abgetrennt worden!

Der schwerstverletzte Pizza-Zusteller (23) schaffte es mit Hilfe der Einsatzkräfte noch in eine Klinik. Dort versuchten Spezialisten bei einer Not-OP das amputierte Bein wieder anzunähen, doch es war zu spät. Der junge Mann verstarb noch in der Nacht.

SUV außer Kontrolle

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war ein 29-Jähriger mit seinem Mercedes auf der Lohbrügger Landstraße unterwegs, als er plötzlich unkontrolliert von der Fahrbahn abkam und mit dem auf dem Parkstreifen abgestellten Seat des Lieferdienstes kollidierte.

Der 23-Jährige hatte sich direkt neben seinem Fahrzeug aufgehalten und wurde von dem SUV erfasst und tödlich verletzt. Durch die Wucht des Aufpralls wurde auch die Fahrertür des Seat abgerissen.

Weitere Schwerverletzte

Nach dem Zusammenstoß geriet der Mercedes wieder zurück auf die Fahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Skoda. Dabei wurde er ausgehebelt, beschädigte noch drei parkende Fahrzeuge und kippte auf die Seite. Erst danach kam er zum Stillstand.

Die beiden Insassen des Skoda (56, 57) wurden bei dem Frontalcrash ebenfalls schwer verletzt und zur weiteren Behandlung in einem Krankenhaus stationär aufgenommen.

Fahrlässige Tötung

Bekannte des Getöteten und die zahlreichen Augenzeugen standen unter Schock und mussten vom Kriseninterventionsteam (KIT) des Deutschen Roten Kreuzes psychologisch betreut werden.

Im Zuge des Einsatzes ergab sich laut Polizei auch der Verdacht, dass der 29-jährige Unfalllenker unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss gestanden hatte. Eine Blutprobe wurde abgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.

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