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Tantra-Masseuse muss Steuern zahlen

Heute Redaktion
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Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Deutschland wies die Revisionsklage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Deutschland wies die  Revisionsklage einer Besitzerin eines Massagesalons  gegen die Stadt Stuttgart ab, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Nach Auffassung der Richter bietet die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen". Die Klägerin sagte dagegen, dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual abliefen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien.