Niederösterreich

Teenager fackelt Schule ab und bekommt keine Strafe

Im September war die Mittelschule in Hollabrunn in Flammen gestanden. Jetzt wurden zwei Burschen (14, 15) als notorische Feuerteufel ausgeforscht.  

Teilen
Die Flammen schlugen mehrere Meter in die Höhe.
Die Flammen schlugen mehrere Meter in die Höhe.
FF der Stadt Hollabrunn

Am 26. September 2021 hatte die Mittelschule in Hollabrunn gebrannt, die Feuerwehr löschte, es entstand hoher Sachschaden. In der Schule waren durch das Feuer einige Lagerräume, Toiletten und auch die Musikschule teilweise schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Ausgegangen war das Feuer übrigens von Mülltonnen vor dem Schulgebäude - mehr dazu hier.

1/8
Gehe zur Galerie
    Bilder vom Löscheinsatz der Feuerwehr
    Bilder vom Löscheinsatz der Feuerwehr
    BFKDO Hollabrunn

    Sofort war der ermittelnden Kripo (LKA Gruppe Brand) klar, dass es Brandstiftung war. Die Beamten des Landeskriminalamtes hatten schließlich schnell zwei Burschen (14, 15) im Visier, fanden bei von der Staatsanwaltschaft Korneuburg genehmigten Hausdurchsuchungen Handys mit Videos des Schulbrandes. „Naja, da waren wir halt zufällig dort“, leugneten die beiden Teenager anfänglich recht beharrlich.

    Doch gegenüber den erfahrenen "Kriminesern" brach das Duo relativ rasch ein und gestand die Brandstiftung in der Schule sowie weitere Sachbeschädigungen und auch weitere Feuerlegungen. Das Duo soll in nur drei Monaten, neben der Mittelschule, ein öffentliches WC, eine Holzspielhütte, Abfallbehälter, eine Schaukel, Desinfektionsmittelständer und Zeitungsständer angezündet haben. Außerdem sollen die beiden noch einen Flurbrand gelegt und mit einem gestohlenem Farbspray Hausfassaden beschmiert haben.

    10-Liter-Kanister zum Zündeln

    Das Duo hatte stets einen 10-Liter-Benzin-Kanister - fürs Zündeln - gebunkert. Bei Bedarf holten sich die Jugendlichen Benzin und füllten dieses in kleinere Flaschen ab. Der Ältere wurde angezeigt, wird sich in Korneuburg vor Gericht verantworten müssen, der Jüngere nicht. Denn der jüngere Verdächtige war zu den Tatzeitpunkten erst 13 Jahre alt und somit noch nicht deliktsfähig und nicht strafmündig.

    Bei unserem Lieblingsnachbarn, in der Schweiz etwa sind Kinder bereits ab dem 10. vollendeten Lebensjahr strafmündig. Allerdings sieht das Gesetz bei den Eidgenossen vor der Vollendung des 15. Altersjahres keine Bußen und keinen Freiheitsentzug vor. Möglich sind persönliche Leistungen, zum Beispiel in einer sozialen Einrichtung oder zugunsten des Geschädigten von maximal zehn Tagen.