Wien

Wiener Polizei stellt 19-jährigen Serienräuber

Der 19-Jährige meldete sich auf mehrere Inserate. Beim Treffen mit den Verkäufern zückte er aber nicht die Geldbörse, sondern eine Pistole.

Roman Palman
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Ein Mann bedroht sein Gegenüber mit einer Pistole. Symbolbild
Ein Mann bedroht sein Gegenüber mit einer Pistole. Symbolbild
iStock/Dmitry Dmitry

Den Ermittlern des Landeskriminalamts ist es binnen kürzester Zeit gelungen, einen Tatverdächtigen nach mehreren Raubüberfällen in Wien auszuforschen und festzunehmen. Der 19-jährige Afghane steht im Verdacht über eine Onlinehandelsplattform Verkaufsgespräche in Ottakring, Hernals und Döbling auf offener Straße vereinbart zu haben.

Nach den Preisverhandlungen zu den Verkaufsobjekten soll der 19-Jährige eine täuschend echt aussehende Pistole gezogen und die Verkäufer zur Herausgabe der Gegenstände gezwungen haben. Am 16. und 18. November wurden bei derartigen Vorfällen mehrere Elektronikgeräte und auch Schmuckgegenstände erbeutet. Die Opfer, ein 16-Jähriger und eine 22-Jährige und wurden bei den Tathandlungen nicht verletzt.

Zuvor soll der Tatverdächtige am 14. November im Bereich des Bahnhof Heiligenstadt bei einem Verkaufsgespräch einen Mann (22) bedroht haben, der sich jedoch durch den 19-Jährigen nicht einschüchtern lies.

Der Tatverdächtige soll nach dem misslungenen Raubversuch eine unbeteiligte Frau (30) am Bahnsteig ebenfalls mit der Tatwaffe zur Herausgabe von Wertgegenständen aufgefordert haben. In diesem Fall scheiterte der Versuch ebenso, da das Opfer keine wertvollen Sachen mitführte.

Nach umfangreichen Ermittlungen konnten die Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) den Tatverdächtigen am 23. November in Wien-Ottakring festnehmen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurde ein Teil der erbeuteten Gegenstände, die Tatwaffe sowie weiteres Beweismaterial sichergestellt werde.

Der 19-Jährige befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft und zeigt sich geständig.

Das Landeskriminalamt Wien erhebt nun, ob dem bis lang unbescholtenen afghanischen Staatsangehörigen weitere Tathandlungen zugeordnet werden können.

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