Politik

Teil der Steuerreform kommt nun doch

ÖVP und FPÖ könnten noch vor den Wahlen Teile ihrer geplanten Steuerreform umsetzen.

Heute Redaktion
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Auch wenn die Koalition geplatzt ist, in Sachen Steuerreform wollen ÖVP und FPÖ nun scheinbar doch noch gemeinsame Sache machen.

Diese Woche wollen ÖVP und FPÖ entsprechende Gesetzesinitiativen einbringen, die über den Sommer in den Ausschüssen behandelt und im September bei der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl beschlossen werden sollen.

Drei Maßnahmen

Drei Dinge sollen umgesetzt werden:

- eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge

- eine Entlastung für Kleinunternehmer

- eine Umgestaltung der Abgaben für schadstoffintensive Fahrzeuge

Geringverdiener profitieren

Wie von der Regierung ursprünglich vorgesehen, sollen ab 1. Jänner 2020 die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden. Damit würden vor allem Geringverdiener "massiv entlastet", wie der Staatssekretär im Finanzministerium, Hubert Fuchs (FPÖ), es formuliert.

Menschen mit niedrigem Einkommen sollen mit einem Volumen von rund 700 Millionen Euro entlastet werden. Bedeutet: 300 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer, 200 Euro für Pensionisten.

Eine Rückerstattung soll über die Arbeitnehmerveranlagung passieren. Das Geld, das den Sozialversicherungen dabei entgeht, soll aus dem Budget ersetzt werden.

Vorteile für Kleinunternehmer

Der Beginn der Umsatzsteuer soll von derzeit 30.000 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr erhöht werden, was vor allem Kleinunternehmer entlastet. Auch die Grenze von geringwertigen Wirtschaftgütern soll angehoben werden, von 400 auf 800 Euro.

Abgaben für Fahrzeuge

Zu guter Letzt beinhaltet das Paket auch eine Neuregelung der Normverbrauchsabgabe. Sie soll Begünstigungen für Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß bringen, Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß sollen Belastungen hinnehmen müssen.

Den Sachbezug bei Dienstfahrzeugen will die ehemalige Koalition an die Fahrzeug-Emissionen anpassen. Der Schafstoffausstoß soll zudem auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer mit eingerechnet werden.

Zu guter Letzt will man E-Bikes, genauso wie E-Autos, vorsteuerabzugsfähig machen. (csc)