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Teilpension nur für Männer im Nationalrat beschlossen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Für Kritik sorgte in der Nationalratssitzung am Mittwoch der Beschluss der Teilpension. Anlass war aber nicht der Inhalt, laut dem pensionsberechtigte Männer ab dem 62. Lebensjahr zeitreduziert arbeiten können, sondern, dass dies nicht für Frauen gelte. Der Hintergrund: Bei Frauen liegt das Regelpensionsalter nämlich bei 60 Jahren.

Die Teilpension, beschlossen von der Regierungskoalition und dem Team Stronach, kann von all jenen Personen in Anspruch genommen werden, die die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen, aber noch einige Zeit in reduzierter Form weiterarbeiten wollen. Die Arbeitszeit kann für die Dauer von maximal fünf Jahren zwischen 40 und 60 Prozent reduziert werden. Dem Arbeitgeber werden sowohl der Lohnausgleich als auch die Kosten für die Weiterzahlung der vollen Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze ersetzt.

Im Nationalrat gab es daran aber massive Kritik. Der Sozialsprecher der Freiheitlichen, Werner Neubauer, sprach von einer wenig durchdachten Lösung, die überdies nur Männern zugutekomme. Das deswegen, weil das Regelpensionsalter bei Frauen bei 60 Jahren liegt, dasd erst schrittweise angepasst werden soll. Die Grünen kritisierten in Person von Judith Schwentner, dass erst wichtiger wäre, dass ein Anspruch auf eine Alterspension, eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension für sich allein noch kein Kündigungsgrund sein dürfe.

Gerald Loacker von den NEOS sprach von einer Mogelpackung, da es sich bei der Teilpension um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung handelt beziehungsweise um eine andere Form der Altersteilzeit, die nur eine andere Überschrift erhalten hat.

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