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Telekom-Urteil: Wittauer beantragt Fußfessel

Heute Redaktion
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Der frühere Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer hat seinen Schuldspruch im Telekom-Prozess um die verdeckte Finanzierung des BZÖ-Wahlkampfes 2006 angenommen. Er wurde in der Nacht auf Samstag zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt. Wittauer will eine elektornische Fußfessel beantragen.

Neben der Haftstrafe hat der frühere BZÖ-Abgeordnete für seine Rolle bei der Vermittlung der verdeckten Parteispende im Wahlkampf 2006 eine Rückzahlung von 100.000 Euro an die Telekom akzeptiert. Weitere 20.000 Euro plus Zinsen hat er bereits bezahlt.

Die drei weiteren Verurteilten von Freitagnacht - Peter Hochegger, Kurt S. und Christoph Pöchinger - wollen ebenso wie die Orangen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen. Das hat ein Rundruf der APA am Montag ergeben. Unklar ist noch, ob die Staatsanwaltschaft den Freispruch für Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer anfechten und Berufungen gegen die verhängten Strafen anmelden wird. Die Anklagebehörde hat bis Dienstag, 24 Uhr, Zeit für eine Rechtsmittelerklärung.

Erst nächstes Jahr zum OGH

Wann in diesem, justizintern "Telekom IV" genannten Verfahren rechtskräftige Urteile vorliegen werden, ist nicht absehbar. Der Akt wird jedenfalls erst nächstes Jahr zum Obersten Gerichtshof wandern, zumal Richter Michael Tolstiuk für die schriftliche Urteilsausfertigung einige Zeit benötigen wird

Tolstiuk hat außerdem bereits einen weiteren Prozess im Telekom-Komplex zugeteilt bekommen ("Telekom II") und die schriftlichen Urteile für "Telekom I" (Kursmanipulation) und "Telekom III" (verdeckte Parteispende an FPÖ via Gernot Rumpold) sind ebenfalls noch ausständig.