Bluttat in Villach

Terror-Anschlag in Kärnten: Spur zu neuen Verdächtigen

Nach dem Anschlag in Villach bringen Datenauswertungen neue Erkenntnisse ans Licht – das Umfeld des Verdächtigen gerät dabei ins Visier der Ermittler.
Newsdesk Heute
24.04.2025, 11:29

Am 15. Februar ereignete sich der Terror-Anschlag in der Villacher Innenstadt, als ein 23-jähriger Syrer wahllos auf Passanten einstach. Dabei wurde ein 14-Jähriger getötet und fünf weitere Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der Syrer bekannte sich zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und gab an, so viele Menschen wie möglich töten zu wollen.

Nun sollen die Auswertung sichergestellter Handydaten, Notizen und Aufzeichnungen neue Ermittlungsansätze liefern, wie die "Krone" berichtet.

Bekannte des Verdächtigen im Visier

Im Zuge angeordneter Hausdurchsuchungen und "freiwilligen Nachschauen" werden nun auch potenzielle Hinweise im Ausland intensiv verfolgt. Es wird angenommen, dass sich der syrische Tatverdächtige innerhalb weniger Monate im Internet radikalisiert und dort eine Ausbildung zum Selbstmordattentäter durchlaufen hat. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt möchte sich ein möglichst umfassendes Bild von dem Syrer sowie seinem sozialen Umfeld machen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Bekannten des 23-Jährigen in Kärnten einer genaueren Untersuchung unterzogen.

NS-Material gefunden

Dabei wurde unter anderem NS-Material gefunden; zudem werden Straftaten wie gefährliche Drohungen geprüft. Sollten sich die Verdachtsfälle in den jeweiligen Punkten erhärten, könnten einige Zeugen zu Angeklagten werden.

Zurechnungsfähigkeit wird angezweifelt

Der radikalisierte 23-Jährige soll eigenständig versucht haben, "wehrfähige, junge Männer" mit in den Tod zu reißen. Laut dem Gutachten des Gerichtspsychiaters war er zum Tatzeitpunkt bei klarem Verstand, stand nicht unter Drogeneinfluss und handelte somit in vollem Bewusstsein. Neue Entdeckungen in seinem WG-Zimmer werfen jedoch nun Zweifel an dieser Einschätzung auf: "Wir konnten Schriftstücke rekonstruieren, die sich der psychiatrische Sachverständige ansehen muss – wir wollen wissen, ob diese etwas an seiner Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit ändern".

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