Niederösterreich
Terror in Wien – Anklage gegen Tschetschenen (25) fix
Die Terrornacht Anfang November erschütterte Europa: Jetzt ist eine Anklage gegen einen Tschetschenen fertig, der den Verdächtigen flüchtig kannte.
Nach der blutigen Terrornacht in Wien mit insgesamt 5 Toten (inklusive Attentäter) ist die erste Anklageschrift gegen einen 25-jährigen Tschetschenen fertig. Die Staatsanwaltschaft will Anklage gegen einen 25-Jährigen erheben, der sich seit der Tatnacht Anfang November in U-Haft befindet. Ihm wird die Mitgliedschaft einer Terrorgruppe vorgeworfen. Anwalt Rast meint jedoch: "Das hat absolut gar nichts mit der Terrornacht zu tun."
Regelmässige Treffen
In der Anklageschrift bekommt der Standort St. Pölten große Bedeutung: Denn in der St. Pöltner Birkengasse 68 bis 70 soll ein enger Vertrauter des Schützen Kujtim F. (20) extra eine Wohnung für IS-Treffen gemietet haben. Der 25-Jährige Tschetschene soll einen von drei Wohnungsschlüsseln besessen haben und regelmäßig an den Samstags- und Sonntagstreffen teilgenommen haben. Zudem soll das Auto des 25-Jährige oft vor der Wohnung in St. Pölten gestanden haben.
Bei den Samstagtreffen wurden laut Anklage extra Unterricht in arabischer Sprache gegeben, in den Sonntagstreffen gab es Unterricht zum Koran. Bei den Sonntagstreffen wurde auch die Treue für den IS bekräftigt, auch zahlreiche Sympathisanten aus Wien reisten an. Zumindest zwei Mal auch Todeschütze Kujtim F., der dabei offen einen IS-Ring getragen haben soll.
Whats App verschickt
In Wohnung befand sich zudem eine Bibliothek mit verschiedenen islamischen Schriften und Büchern, die der radikalen Szene angehören. Zudem soll der 25-Jährige einschlägige Whats-App an verschiedene Empfänger wie: "Es ist traurig, dass viele Menschen Muslime nicht vertrauen. Und die Medien werden immer schlecht über Muslime berichten. Nicht jeder Muslim ist ein Terrorist, aber ich schon." Die erste radikale Whats-App hatte der jetzt 25-Jährige übrigens schon 2015 geschickt.
"Das hat mit der Terrornacht nichts zu tun", so der Anwalt des Verdächtigen, Nikolaus Rast.
Der Anwalt des Angeklagten, Nikolaus Rast, wird keinen Einspruch gegen die Anklage erheben. Derzeit ist laut Nikolaus Rast noch unklar, welches Gericht überhaupt zuständig ist. Denn es sei unklar, wo der erste Tatort war - St. Pölten oder Wien. Demnach kommen das Gericht Wien oder St. Pölten in Frage. Das Oberlandesgericht Wien muss diesbezüglich eine Entscheidung treffen.
Verteidiger Niklolaus Rast stellt klar: "Das hat nicht mit der Terrornacht in Wien zu tun. Das wurde von einem Medium völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Mein Mandant gilt als junger Erwachsener, war 2015 noch unter 21 Jahre alt. Das einzige: er kannte den Attentäter flüchtig."