Österreich

Terror-Razzien teils illegal: "Familie traumatisiert"

Razzien bei Operation Luxor waren laut Oberlandesgericht-Graz teils rechtswidrig. Ein Beschuldigter spricht von einem "Sieg für den Rechtsstaat". 

Nikolaus Pichler
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Wissenschaftler Farid Hafez sieht sich im Recht. 
Wissenschaftler Farid Hafez sieht sich im Recht. 
privat

Die Razzia im Zuge der "Operation Luxor" samt Dutzender Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 war zum Teil rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Graz (OLG) hat mehreren Beschwerden gegen die Maßnahme stattgegeben und die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig erklärt, bestätigte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz Elisabeth Dieber am Dienstag einen Bericht der "Presse".

Die Razzien gegen rund 70 Beschuldigte in der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien schlugen hohe Wellen. Mehrere Beschuldigte übten Kritik am Vorgehen der Behörden. Darunter auch der Politikwissenschaftler Farid Hafez, der unter anderem an der Salzburger "Paris-Lodron-Universität" forscht und in Wien wohnt. Er spricht gegenüber "Heute" nun von "einem Sieg für den Rechtsstaat". Hafez betont: "Wir werden eine Einstellung des Verfahrens beantragen." 

"Meine Familie ist bis heute traumatisiert." – Farid Hafez

Der Oberösterreicher geriet wegen seines Jobs als Uni-Projektmitarbeiter in Salzburg ins Visier der Ermittler. So soll sein Job teils durch den Fördertopf einer arabischen Stiftung mit Sitz in Liechtenstein finanziert worden sein. "Ein weltweit üblicher Vorgang", wie das Rektorat damals erklärte. 

Auch kontroverse Aussagen zur Razzia brachten den Politologen in die Schlagzeilen. In der wissenschaftlichen Community gilt er als umstritten. So bezeichnete der Experte Amer Albayati von der "Initiative liberaler Muslime Österreichs" eine Studie des Innviertlers 2019 als "ein Propagandawerk Erdogans".

"Nicht dem Gesetz entsprochen"

Hafez hingegen sprach nach den Ermittlungen stets von einer "sehr dünnen Suppe" und wies auf die Folgen der Razzia für seine Frau und Kinder hin. "Meine Familie ist bis heute traumatisiert – und das ist für mich das schlimmste an dem Fall."

Dieber sprach am Dienstag von neun Beschwerdeführern, denen allen recht gegeben worden sei. "Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen", sagte sie. Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist die Entscheidung des OLG laut Sprecher Hansjörg Bacher noch nicht eingelangt, weshalb es auch noch keine Stellungnahme dazu gibt. Noch nicht entschieden sei über mehrere andere Beschwerden im Fall "Luxor", die dem OLG vorliegen. Darin gehe es um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten, sagte Dieber.

Ermittlungen im Sog des Terroranschlags

Eine Woche nach dem Anschlag in Wien hatten im November 2020 Razzien gegen Vereine mit möglicher Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas stattgefunden. In der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien gab es Dutzende Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen 70 Beschuldigte. Bei der Operation "Luxor" ging es um den Verdacht der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation.

Die ursprünglich unter dem Codenamen "Ramses" geplante Operation war bereits seit längerer Zeit vorbereitet worden. Bei den Razzien standen Wohnungen, Wohnhäuser, Geschäfts- und Vereinslokale im Visier der Ermittler. Die Ermittlungen liefen seit 2019 wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung, der Bildung einer terroristischen sowie kriminellen Vereinigung und des Verdachts der staatsfeindlichen Verbindung oder deren Unterstützung sowie auf Geldwäsche. Es war umfassendes Beweismaterial sichergestellt und Vermögenswerte "in Millionenhöhe" eingefroren worden.

Seitens der Staatsanwaltschaft Graz hieß es damals, dass sich die Maßnahmen nicht gegen Muslime oder gegen den Islam richte. Die Muslimbruderschaft sei keine Religionsgemeinschaft, sondern stehe für religiös motivierten, politischen Extremismus. Seit November 2020 wurden "massenhaft Datenträger" gesichtet.

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    Das AEC zeigte in der Nacht auf Mittwoch Flagge.
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