Wien

Vor Terror-Prozess – Justiz muss IS-Killer freilassen

Er soll in Syrien für den IS gekämpft und getötet haben. Zwei Jahre saß der Tschetschene in Österreich in U-Haft – nun musste er freigelassen werden.

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Außenansicht des Gefangenenhauses beim Landesgericht für Strafsachen Wien.
Außenansicht des Gefangenenhauses beim Landesgericht für Strafsachen Wien.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Der mutmaßliche Dschihadist des Islamischen Staates (IS) soll sich 2012 an den Kämpfen in Syrien beteiligt und sogar Hinrichtungen vorgenommen haben. Im November 2018 wurde der Tschetschene, der 2004 als Flüchtling nach Österreich gekommen und hier für den IS rekrutiert wurde, in Weißrussland festgenommen. Anfang 2019 wurde Tulpal I. dann schließlich in die Hände der heimischen Justiz übergeben und die U-Haft verhängt.

Obwohl gegen ihn eine aufrechte Anklage durch die Staatsanwaltschaft Graz wegen terroristischen Straftaten, darunter auch Mord, besteht, musste der 32-Jährige am 5. Mai auf freien Fuß gesetzt werden. Den Grund deckte nun die "Kronen Zeitung" auf: Laut Strafprozessordnung (StPO) darf die Untersuchungshaft vor Beginn der Hauptverhandlung zwei Jahre nicht übersteigen.

Zeuge sagte aus

Der Tschetschene soll in Österreich vom Hassprediger Mirsad O. radikalisiert und für den IS rekrutiert worden sein. Ein Zeuge, der auch an der rechtskräftigen Verurteilung von Mirsad O. mitgewirkt hatte und mittlerweile in ein spezielles Schutzprogramm aufgenommen wurde, führte die Ermittler schließlich auch auf die Spur von Tulpal I. und dessen mörderischen Machenschaften in Syrien.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht nur gegen den 32-Jährigen, sondern auch gegen dessen Eltern wegen Terrorismus-Finanzierung. Fertig war die Anklage schließlich am 11. November 2020. Wegen Streitigkeiten um den Gerichtsstandort Graz wurde der Oberste Gerichtshof (OGH) eingeschalten.

Prozess am Landl

Dort weist man die Anschuldigungen, sich zu lange Zeit gelassen zu haben, gegenüber der APA zurück. Laut Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski habe der OGH die Akten am 15. Februar erhalten und nach allen notwenigen Verfahrensschritten am 25. März die Zuständigkeit geklärt. "Es hat keine Verzögerung gegeben", so Michel-Kwapinski. 

Nun ist das Wiener Landesgericht für Strafsachen für die Hauptverhandlung zuständig, weil einige der angelasteten Handlungen in der Bundeshauptstadt stattgefunden haben. Wann der Prozess aber nun starten kann, ist noch unklar. Offenbar gibt es noch offene Einsprüche gegen die Anklage. Der mutmaßliche IS-Kämpfer bleibt derweil in Freiheit.

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