Politik

Testet Wiener Polizei Bodycams am Akademikerball?

Heute Redaktion
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Ab März 2016 testet die Polizei in Wien, der Steiermark und Salzburg den Einsatz von Körperkameras, sogenannte Bodycams. Die dafür nötige Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes passiert Ende November den Innenausschuss des Nationalrats. Die Kameras sollen Einsätze der Polizei aufzeichnen und Beweismaterial liefern. Unter Umständen drehen sie sogar schon Ende Jänner beim Akademikerball in Wien.

Was in Deutschland und England bereits funktioniert, kommt jetzt auch in Österreich. Polizisten aus vorerst drei Bundesländern - Wien, Steiermark und Salzburg - werden ab März mit Bodycams ausgestattet. Die Polizisten mit den Körperkameras sollen bei Demonstrationen oder Hochrisiko-Fußballspielen zum Einsatz kommen.

Laut Polizei und Innenministerium sollen die Bodycams die Bürger und auch die Beamten schützen und niemanden vorab kriminalisieren. Für die Polizei sei es wichtig zu sehen, wie die jeweilige Situation entstanden sei, was sich davor und auch danach abgespielt hat.

Einsatz schon am Akademikerball?

Die jetzt angeschafften Kameras sind "Pre-Motion-Cameras", sie nehmen schon 30 Sekunden vor Startauslösung auf. Ab März wird ein Jahr lang getestet. Auch deshalb, weil die gesetzlichen Grundlagen noch geschaffen, sprich im Nationalrat beschlossen werden müssen. Über jene im Ausschuss beschlossene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes muss noch abgestimmt werden. Erst dann könnten Kameras in größerer Zahl eingesetzt werden.

Das Innenressort bestellte bislang je zehn Körperkameras von Brust- und Schulterkameras. Kriterien wie Aufnahmequalität oder Bewegungsfreiheit für die Beamten werden Teil der Testphase sein. Die Kameras könnten in Wien nicht erst im März, sondern vielleicht schon beim    am 29. Jänner eingesetzt werden.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner beschrieb den Testlauf im November so: "Durch die Body-Worn-Cams können wir dokumentieren, wie eine Situation eskalieren konnte. Also weg von oft subjektiver Vernaderung der Polizei hin zu objektiver Beweisführung".

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