Haustiere

"Daisy" musste sterben, weil Besitzerin auf Urlaub fuhr

Hundebesitzerin Jade Roberts aus dem britischen Northhampton wurde am 21. April verurteilt. Sie ließ "Daisy" verwesen, weil sie auf Urlaub fuhr.

Christine Kaltenecker
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Der Anblick ist kaum zu ertragen. Der gestromte Staffordshire Bullterrier "Daisy" musste verhungern und verdursten, weil das Frauchen auf Urlaub fuhr.
Der Anblick ist kaum zu ertragen. Der gestromte Staffordshire Bullterrier "Daisy" musste verhungern und verdursten, weil das Frauchen auf Urlaub fuhr.
©rspca

Was ist denn bloß los? Tierquälerei scheint wirklich an der Tagesordnung zu stehen und nur selten werden die Verantwortlichen auch zur Rechenschaft gezogen. In "Daisys" Fall wurde zumindest eine Strafe ausgesprochen und ein Tierhalteverbot verhängt, dennoch ist ihre Geschichte nichts für schwache Nerven.

Was war passiert?

"Daisys" Geschichte beginnt im britischen Liverpool im August des letzten Jahres. Inspektorin Leanne Cragg von der "Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals", kurz RSPCA, suchte eine Adresse auf, nachdem sie einen Anruf bekam, dass irgendetwas mit dem Hund auf diesem Anwesen nicht stimmte. Gegenüber den britischen Medien erzählte sie fassunglos über ihren ersten Eindruck: "Beim Betreten des Anwesens schlug mir ein überwältigender Gestank von verwesendem Fleisch entgegen". Der Staffordshire Bullterrier "Daisy" war bereits tot und lag in ihren eigenen Fäkalien in einem großen Käfig.

Die Hundebesitzerin fuhr ohne "Daisy" 14 Tage auf Urlaub. Die Hündin musste qualvoll verdursten und sterben.
Die Hundebesitzerin fuhr ohne "Daisy" 14 Tage auf Urlaub. Die Hündin musste qualvoll verdursten und sterben.
©rspca
"Als ich Daisy aus dem Käfig nahm, konnte ich sehen, dass ihr Körper sehr stark verwest war. Ihr fehlten die Augen, sie hatte Löcher quer durch den Körper und es gab viele Maden unterschiedlicher Größe ..."

Auch sonst war die Wohnung unordentlich und komplett verdreckt. Weshalb "Daisy" sterben musste, ist leider schnell getippt: Ihr Frauchen, Jade Roberts fuhr für 14 Tage auf Urlaub und ließ ihre Hündin im Gitterkäfig, ohne Zugang zu frischem Wasser und nur mit einer kleinen Schüssel mit Futter zurück. Angeblich hätte sich eine Freundin der Angeklagten um das Tier kümmern sollen, und Roberts beteuerte vor Gericht, dass sie selbst mit persönlichen Problemen zu kämpfen hatte.

Das Strafmaß

Roberts wurde zu einer 12-wöchigen Haftstrafe verurteilt, deren Vollstreckung für 12 Monate ausgesetzt wurde, sowie zu 20 Tagen Rehabilitationsmaßnahme, einer sechsmonatigen psychiatrischen Behandlung und einem Opferzuschlag von 128 £ (150,00 Euro). Außerdem wurde ihr die Haltung von Tieren aller Art für 10 Jahre untersagt und sie wurde zur Zahlung von 500 £ (580,00 Euro) an Kosten verurteilt.