Niederösterreich

Tiere vergiftet: Jäger muss 1.800 Euro Strafe zahlen

Sechs Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe für einen Jäger beim Prozess in Krems: Der 70-Jährige hatte mit Carbufuran versetzte Köder ausgelegt.

Erich Wessely
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Auch einen Seeadler soll der Jäger vergiftet haben.
Auch einen Seeadler soll der Jäger vergiftet haben.
Picturedesk (Symbol), privat

Ein 70-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Krems zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, weil er in Waidhofen an der Thaya mehrere Tiere vergiftet haben soll. Der Waldviertler soll dazu mit dem Insektizid Carbofuran versetzte Köder ausgelegt haben. Das Urteil gegen den Jäger ist nicht rechtskräftig.

Die dem Pensionisten angelasteten Taten datieren allesamt aus 2019. So soll der Mann in der ersten Jahreshälfte einen Seeadler, einen Mäusebussard, einen Steinmarder sowie einen Fuchs umgebracht haben. Weiters wurde dem 70-Jährigen die Tötung von zwei Steinmardern und einem Uhu im August vergangenen Jahres vorgeworfen ("Heute" berichtete).

Kadaver in Tiefkühltruhe

Mehrere Kadaver waren in einer Tiefkühltruhe des 70-Jährigen sichergestellt worden. Der Angeklagte bestritt am ersten Prozesstag am 15. Juni jedoch, die Tiere vergiftet zu haben. "Es wäre lebensfremd, dass jemand, der Tiere vergiftet, diese in der eigenen Tiefkühltruhe aufbewahrt", sagte der Verteidiger dazu. Dass eine Dose mit Carbofuran beim Jäger entdeckt worden war, erklärte der Waldviertler damit, dass er das Insektizid zuvor von einem Bekannten zur Bekämpfung von Nacktschnecken im Garten bekommen habe. "Diese Behauptung ist durch nichts bestätigt worden", betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Die Gattin hatte sich der Aussage entschlagen, damit war auch die Nacktschnecken-Theorie vom Tisch.

Amsel verendete in Falle

Ebenfalls auf die Kappe des Beschuldigten geht Gerichtsangaben zufolge eine tote Amsel. Der Vogel soll in eine vom Angeklagten aufgestellte Gitterfalle geraten sein, die vom 70-Jährigen jedoch nicht - wie vorgesehen - täglich kontrolliert worden sein soll. Die Amsel verendete daraufhin in der Falle. Dass er den Gegenstand nicht täglich begutachtet habe, bestritt der Waldviertler am Mittwoch. Er will den Vogel in der Falle übersehen haben. Dass er damals nicht ordnungsgemäß hingeschaut habe, sein "ein kleiner Fehler" gewesen, befand der Beschuldigte. "Dieser kleine Fehler bringt sie jetzt hier her", entgegnete die Richterin.

"I was überhaupt nix"

Thematisiert wurden im Rahmen der Einzelrichterverhandlung auch angebliche Giftkäufe, die der Beschuldigte immer wieder in Ungarn getätigt haben soll. Die Zeugenaussagen dazu verliefen allerdings wenig ergiebig. "I was überhaupt nix", sagte etwa ein 63-jähriger Jagdkollege aus. Ein weiterer Mann gab zu Protokoll, dass Gift bei gemeinsam durchgeführten Jagdfahrten nach Ungarn nie ein Thema gewesen sei.

Richterin hat keine Zweifel

"Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass es war wie im Strafantrag angeführt", sagte die Richterin im Rahmen der Urteilsbegründung. Schwerwiegend sei gewesen, dass das Carbofuran und die Tiere beim 70-Jährigen gefunden worden waren. Vor allem die unbedingte Geldstrafe sei ein Signal in spezial- und generalpräventiver Hinsicht zugleich: "Das war immer schon so, das haben wir immer schon so gemacht geht heute nicht mehr." Der Verteidiger des Beschuldigten erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Tierschützer begrüßen Urteil

Der Schuldspruch wegen Tierquälerei gegen einen 70-jährigen Jäger am Landesgericht Krems wurde indes vom WWF und von BirdLife begrüßt. Das nicht rechtskräftige Urteil - sechs Monate bedingte Haft und 1.800 Euro Geldstrafe - sei ein "deutliches Signal und ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln und anderen Wildtieren".

Vergiftungen seien kein Kavaliersdelikt, sondern eine konsequent zu verfolgende Straftat, betonten Christina Wolf-Petre, Artenschutzexpertin des WWF Österreich, und Johannes Hohenegger, Greifvogelexperte von BridLife Österreich, in einer Aussendung. Zur besseren Verfolgung von verbotenen Vergiftungen oder Abschüssen müssten den ermittelnden Behörden in Zukunft mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, appellierten die Organisationen in Richtung Politik. "Denn bisher bleiben die meisten Täter unentdeckt oder fallen die Strafen oft zu gering aus, um abschreckend zu wirken."

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