Tierfreunde nach Huskyrettung als Erpresser vor Gericht

Husky mager (Symbolfoto; Hund ist im 15. Lebensjahr und altersbedingt mager)
Husky mager (Symbolfoto; Hund ist im 15. Lebensjahr und altersbedingt mager)BB
Drei Tierschützer hatten einen Kettenhund von einem "bösen Züchter" befreit und mussten jetzt wegen Erpressung vor Gericht.

Ein unglaublicher Fall landete jetzt vor dem Kremser Landesgericht: Drei Tierschützer sahen bei einem Gehöft im Bezirk Zwettl einen angeketteten, abgemagerten Husky. 

200 € per Vertrag

Nach Debatten mit dem Tierhalter konnten die Tierfreunde den Hund um 200 Euro freikaufen, dies wurde auch vertraglich festgehalten. Die Tierfreunde brachten den Husky schließlich in Sicherheit.

Anzeige wegen Erpressung

Doch dann erstattete der Ex-Besitzer Anzeige und die Tierschützer gerieten ins Visier der Justiz. Denn das Tierhalter-Paar hatte plötzlich erklärt, sie wären unter Druck gesetzt worden mit der Drohung, dass man ihnen sonst die Behörden auf den Hals hetzen würde. Und sie hätten den Vierbeiner, ein wertvoller Deckrüde im Wert von 1.500 Euro, weit unter dem Wert verkauft.

Jetzt musste das Tierschützer-Trio (47, 49, 53) allen Ernstes wegen Erpressung in Krems vor Gericht. Das Trio aus Salzburg bestritt jegliche Drohung oder Erpressung. Ein veterinärmedizinischer Sachverständiger hatte festgestellt, dass der Hund kastriert war und in diesem Zustand - abgemagert, mit Flöhen und Parasiten befallen - niemals verkauft werden hätte können.

Freispruch

"Der Wert des Tieres war null. Es hätte lediglich ein Liebhaberpreis erzielt werden können", führte der Sachverständige vor Gericht aus. Die Richterin sah das Herangehen der Tierschützer als gerechtfertigt an, konnte keinen Bereicherungsvorsatz erkennen: Somit Freispruch!

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