Oberösterreich

Tierquäler verletzt und verstümmelt Tauben

In Laab im Bezirk Braunau treibt ein Tierquäler sein Unwesen. Bewohner lesen immer häufiger schwer verletzte und verstümmelte Tauben auf. Die Pfotenhilfe hat jetzt 500 Euro Belohnung für die Ergreifung des Tierhassers ausgelobt. 

Teilen
1/3
Gehe zur Galerie
    Ein Tierquäler schnitt "Louis" einfach die Flugfedern ab.
    Ein Tierquäler schnitt "Louis" einfach die Flugfedern ab.
    Pfotenhilfe Lochen

    Die unfassbar brutale Vorgehensweise des oder der Tierquäler in Laab (Bezirk Braunau) macht auch im Netz fassungslos. Seit Mitte Mai berichten auf Facebook vermehrt Bewohner, dass sie schwer misshandelte Tauben gefunden hätten, posten schockierende Bilder der armen Tiere.

    Den Vögeln wurden die Flügel abgeschnitten, im schlimmsten Fall sogar nicht nur die Flügel sondern auch die Beine abgetrennt - das Todesurteil für das Tier.

    Taube "Louis" in Lochen aufgepeppelt

    Eine dieser misshandelten Tauben wurde zur Pfotenhilfe Lochen (Bez. Braunau) gebracht. "Louis" wie der Täuberich getauft wurde, ist derzeit am Tierhof, kuriert sich in der Gesellschaft anderer Vögel aus, wie Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler gegenüber "Heute" erzählt. Er hatte offenbar noch Glück, ihm wurde nichts gebrochen oder abgetrennt, dafür die Flugfedern abgeschnitten. 

    Die Federn würden zwar nach mehreren Wochen und Monaten wieder nachwachsen - so wie bei uns Menschen die Haare - am Umstand, dass Louis aber lebensbedrohlich verletzt wurde, ändere das aber nichts, so Stadler. 

    Fälle schon der BH gemeldet

    Der Täuberich würde ohne Hilfe der Tierschutzorganisation gar nicht überleben. Da ihm die Federn abgeschnitten wurden, kann er nicht fliegen, ist somit leichte Beute für Greifvögel und andere Feinde. Auch würde der Vogel verhungern, wenn er nicht zu Fuß Futter in der Umgebung findet. "Denn woanders hinfliegen um sich auf die Suche nach Futter zu machen, kann er ja jetzt nicht", erklärt Stadler.  

    Sie verfolgt die Situation in Laab schon länger, hat die Fälle auch schon der BH Braunau gemeldet. Wer Tiere misshandelt oder quält dem droht laut Strafgesetzbuch (§222 StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. "Ohne Hinweise wird es aber schwer den oder die Tierquäler auszuforschen", so Stadler.

    Wie konnte Täter die Tiere einfangen?

    Ein Rätsel bleibt für die Pfotenhilfe-Chefin vor allem, wie der Täter bzw. die Tätergruppe es immer wieder schafft, die Tiere einzufangen, ohne dass sie entkommen. "Das muss fast mit einem Netz oder Kescher passieren. Oder die Tiere lassen sich mit Futter anlocken."

    Die Pfotenhilfe geht jetzt noch einen Schritt weiter. Wie Stadler im "Heute"-Gespräch bestätigt, haben die Tierschützer eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für die Ergreifung des Tierhassers ausgelobt.

    Mehr zum Thema