Kritik an zuständige Behörden

Tierschutz Austria wollte Balkon-Welpen zu sich holen

Da ein Pudelbaby aus einem Drittland eingeschmuggelt wurde, musste es auch wieder dorthin zurück - mit der Frau, die es am Balkon fast erfrieren ließ. 

Christine Kaltenecker
Tierschutz Austria wollte Balkon-Welpen zu sich holen
"Vurschrift is Vurschrift" hieß es seitens der zuständigen Behörden. 
(Symbolbild) Getty Images

Letzte Woche wurde ein kleines Pudelbaby aus einer Wohnung in Simmering beschlagnahmt, weil der erst vier Wochen alte Welpe am eisigen Balkon gesperrt und sich stundenlang selbst überlassen wurde. Doch leider griffen die Wiener Behörden nicht ganz so beherzt zu, wie zunächst berichtet, denn das Hundebaby ist mit seinem herzlosen Frauchen auf den Weg zurück nach Serbien. Die Präsidentin von Tierschutz Austria, MMag. Dr. Madeleine Petrovic ist fassungslos. 

Tatsache oder böser Schmäh? Nur Wien agiert derart grausam. Das ist nicht zu akzeptieren. Weiß der Stadtrat, was die MA60 da tut?
Dr. Madeleine Petrovic
Tierschutz Austria

"Vurschrift ist Vurschrift"

Schon kurz nach der Pressemitteilung hieß es von mehreren Tierschutzorganisationen, dass die Tierquälerin von unseren Behörden dazu aufgefordert wurde, das Tier schnellstmöglich wieder ins Drittland zurück zu bringen, woher es auch gekommen war. Immerhin gibt es hier von seiten des Seuchenschutzes strikte Auflagen für die Einreise von Hundewelpen, die frühestens mit 7 Monaten erfolgen darf, da erst drei Monate nach der vollendeten Tollwutimpfung eine Enduntersuchung stattfindet, um die Gesundheit des Tieres zu bescheinigen. 

Opfer von Schlepperei werden auch nicht vom Schlepper zurückgebracht!

Auch wenn das Tierschutzhaus Vösendorf sofort die Verantwortung für das Pudelbaby übernommen hätte und auch die Möglichkeit einer Quarantäne gewährleisten hätte können, wollten die Behörden - nach Aussage der Tierschützer - nicht kooperieren. 

„Wir haben angeboten, den Hund zu uns ins Tierschutzhaus Vösendorf zu nehmen. Leider wollten die Behörden nicht mit uns kooperieren. Bleibt die Frage, ob ein Rechtsbrecher die richtige Person ist, ein Tier irgendwo hinzubringen. Opfer von Schlepperei werden auch nicht vom Schlepper zurückgebracht! Dem Einbrecher wird ebenso nicht aufgetragen, die Beute zurückzubringen. Nur Tiere, leidfähige Lebewesen, deren Schutz in der Verfassung verankert ist, werden Personen ausgehändigt, deren Unzuverlässigkeit bewiesen ist?

Doch die größte Frage bleibt wohl, ob der Welpe auch tatsächlich wohlbehalten bei seinen Geschwistern in Serbien angekommen ist? Wäre er doch besser am Wiener Balkon erfroren? Traurig. Sehr traurig. 

tine
Akt.