Politik

Tierschutzgesetz bringt Aus für Hunde-Tattoos

Heute Redaktion
14.09.2021, 00:54

Heute soll im Nationalrat das neue Tierschutzgesetz beschlossen werden. In den vergangen Wochen und Monaten ließen die Neuerungen die Wogen hoch gehen, viele Tierschutzorganisationen beklagten Verschlechterungen durch das neue Gesetz. Zuletzt gab es teilweise Nachbesserungen.

Am Donnerstag soll im Nationalrat das neue durch das neue Gesetz. Zuletzt gab es teilweise Nachbesserungen.

Die Neuerungen im Tierschutzgesetz im Detail:
 


Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung von Zuchtkatzen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips durch einen Tierarzt ab dem Jahr 2018.
Die Haltung ist zum Zweck der Zucht als auch zum Zweck des Verkaufs bewilligungspflichtig, und zwar nicht nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, sondern auch im Rahmen von sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Privatpersonen dürfen in Zukunft keine Tiere mehr auf Internetplattformen anbieten. Ausnahmen gelten für die Landwirtschaft und im Fall von Tieren, die etwa aufgrund des Alters oder einer Erkrankung ihrer Besitzer abgegeben werden müssen.
Als Tierquälerei soll nun die Verwendung von Halsbändern mit Zugmechanismus, die das Atmen des Hundes erschweren, gelten.
Verboten wird das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen.
Durch eine Neuformulierung des Zuchtbegriffs soll klargestellt werden, dass Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht nur bei einer gezielt herbeigeführten Fortpflanzung vorliegt, sondern auch immer dann, wenn der Halter die Fortpflanzung bewusst ermöglicht.
Bei den Begriffsbestimmungen werden die Bezeichnungen Tierasyl und Gnadenhof, die Einrichtungen zur dauerhaften Verwahrung von herrenlosen und fremden Tieren sind, klar vom Tierheim unterschieden. Hinzu kommt noch der Ausdruck "Tierpension", der im Gesetz genau definiert wird.

Zuletzt übergab eine Tierschutzdelegation 30.000 Unterschriften für ein "echtes Tierschutzgesetz". Laut "Verein gegen Tierfabriken" sehe das Tierschutzgesetz die Möglichkeit vor, Kühe dauerhaft ununterbrochen, 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr an der Kette zu halten, ohne jeden Auslauf. "Es kann doch nicht sein, dass wir im 21. Jahrhundert diesen Tieren zumuten, ihr gesamtes Leben nicht mehr Platz als 60 cm vor und zurück, sowie 40 cm an die Seite zu haben.", kritisierte VGT-Obmann Martin Balluch.

Caritas lobt Regelung zu Sachwalterschaft

Was die Reform der Sachwalterschaft betrifft, soll die völlige Rechtlosigkeit der Besachwalteten so weit wie möglich vermieden werden. Die Caritas begrüßt die Novelle: "Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden", so Caritas-Präsident Michael Landau heute in einer Aussendung.
Damit würden "eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung und Autonomie für jene Menschen umgesetzt, die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen“, so Landau.

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