Politik

Tierschutzgesetz: Online-Handel wieder gelockert

Am Mittwoch wurde im Nationalrat das Tierschutzgesetz überarbeitet. Im Zentrum stand das Thema Tierhandel im Netz.
Heute Redaktion
13.09.2021, 23:00

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS wurde am Mittwoch im Nationalrat eine Verbesserung des erst im März verschäften Tierschutzgesetzes beschlossen. Im Zentrum stand die Lockerung des Verbots der Vermittlung von Tieren im Internet, die in der Praxis zu einigen Problemen geführt hatte. So wird das Verbot des Online-Handels von Tieren wieder soweit ausgedehnt, dass es Privatpersonen möglich ist, nicht mehr erwünschte Haustiere unter bestimmten Umständen - etwa wenn sie nicht mehr bei ihren Besitzern bleiben können oder dürfen - im Netz zum Verkauf anzubieten.

Allerdings ist das öffentliche Feilbieten auch in Zukunft an bestimmte Bedingungen geknüpft, so muss das abzugebende Tier etwa ein Mindestalter von sechs Monaten haben. Ziel des Verbots ist es, illegalem Tierhandel einen Riegel vorzuschieben. Tierschutzorganisationen hatten zuvor kritisiert, dass durch das seit Juli geltende Verbot vermehrt Tiere ausgesetzt würden.

Kritik von Grün und Blau

Kritik an den Änderungen kam von Seiten der Grünen und der Freiheitlichen: Ihre im Laufe der Debatte eingebrachten Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge fanden aber keine Mehrheit. Für Christiane Brunner von den Grünen geht der von SPÖ, ÖVP und NEOS eingebrachte Abänderungsantrag nicht weit genug. Er stelle keine Lösung dar, sondern setze den Pfusch nur fort. Auch der freiheitliche Abgeordnete Josef Riemer konnte dem vorliegenden Antrag auf Novellierung des Tierschutzgesetzes wenig abgewinnen. Dabei handelt es sich seiner Meinung nach um eine Husch-Pfusch-Aktion. Er hätte sich eine seriösere Behandlung des Themas gewünscht.

Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner verteidigte den Entwurf indessen, da einerseits die Einwände der Tierschutzvereine berücksichtigt und andererseits vertretbare Auflagen vorgesehen würden. Außerdem wurde die Tierschutz-Sonderverordnung überarbeitet, die ganz gezielt für kleine Vereine wesentliche Erleichterungen bringen soll. Diese werde in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen, kündigte die Ministerin an.

(red)

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