Tiere

Tiertransporte trotz Corona und Mega-Staus

Tierschützer berichten davon, dass Tiertransporter wegen der Corona-Krise stunden- bis tagelang bei Grenzen feststecken. Tiere sind oft unversorgt.

Heute Redaktion
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Für den Personenverkehr gibt es wegen Corona derzeit innerhalb und außerhalb der EU starke Einschränkungen. Der Güterverkehr hingegen geht bisher mehr oder weniger wie gehabt weiter. Das Problem: Für die Ausfuhr von lebenden Tieren (fällt auch unter Güterverkehr) gibt es Stand 19.3.2020 keine Einschränkungen. Offenbar zum Leidwesen der Tiere, die in Zeiten geschlossener Grenzen quer durch Europa und darüber hinaus verschifft werden.

„Es ist für uns unbegreiflich, dass weiterhin Tiertransporte starten dürfen, obwohl stundenlange Wartezeiten vorprogrammiert sind und die Versorgung der Tiere nicht sichergestellt werden kann", sagt Tobias Giesinger, Kampagnenleiter des Vereins gegen Tierfabriken (VGT).

Tiere warten in LKWs stunden- bis tagelang an den Grenzen

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Wie die "Animal Welfare Foundation" AWF und Medien aus Deutschland berichten, sollen Tiertransporter stundenlang in Mega-Staus an den Grenzen feststecken. Für die Tiere, die dicht aneinander gedrängt in den Lkws stehen und nur schlecht bis gar nicht versorgt oder verletzt sind, eine Qual. Zudem sollen derzeit Zuchtrinder nach Afrika verschifft werden, ohne zu wissen, ob diese dort anlegen dürfen (Afrika hat die Regeln für Importe aus der EU verschärft). Zusätzlich verzögern Kontrollen der Fahrer der Tiertransporte die Wartezeiten an der Grenze, so Iris Baumgärtner, Projektleiterin für Tiertransporte bei AWF. Die Tierschutzorganisation fordert dazu auf, Lebendtiertransporte während der Corona-Krise sofort zu stoppen.

"Manche Fahrer berichten uns von stunden- bis tagelangen Wartezeiten an der Grenze, ohne die Möglichkeit, ihre Tiere angemessen versorgen zu können. Auch an der Grenze zwischen Litauen und Polen stauen sich LKW auf einer Strecke bis zu 40 Kilometern." so Baumgärnter.

Kann EU-Verordnung derzeit eingehalten werden?

Laut EU-Tiertransportverordnung darf kein Transport durchgeführt werden, wenn das Wohlbefinden der Tiere nicht sichergestellt werden kann. Zusätzlich ist die Beförderungsdauer so kurz wie möglich zu halten und der Transport ohne Verzögerungen durchzuführen.

Auszug EU-Tiertransportverordnung: Grundsatz der Verordnung (Art.3): „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Darüber hinaus müsse beispielsweise Folgendes erfüllt sein:"Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen, und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und in angemessener Weise aufrechterhalten."

"Trotzdem werden aus Österreich Tiertransporte abgefertigt. Kilometerlange Staus an den Grenzen und unvorhersehbare Entwicklungen in den Ziel- und Transitländern werden ignoriert.", kritisiert Giesinger vom VGT.

Hinweis der Redaktion: Eine Anfrage von "Heute" beim Österreichischen Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wie das mit österreichischen Tieren an den Grenzen aussieht, blieb bisher unbeantwortet. Wir halten euch auf dem Laufenden.

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