Politik

Tierversuche: Wirbel um neue Verordnung

Heute Redaktion
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Eine neue Verordnung des Wissenschaftsministers sieht einen Kriterienkatalog zur Objektivierung der Schaden-Nutzen-Analyse bei Tierversuchen vor. Tierschützer protestieren.

Eine neue Verordnung des Wissenschaftsministers sieht künftig einen Kriterienkatalog zur Objektivierung der Schaden-Nutzen-Analyse bei Tierversuchen vor. Tierschützer protestieren.

Der neue Kriterienkatalog zur Objektivierung der Schaden-Nutzen-Analyse bei Tierversuchen umfasst mehrere Kriterien, die Wissenschaftler künftig angeben müssen, etwa Angaben über den Zweck des eingereichten Projekts, wie groß der wissenschaftliche Nutzen oder pädagogische Wert des Projekts ist, Angaben zu den Schäden bzw. besondere Belastungen.

Anhand des ausgefüllten Kriterienkatalogs muss sich die zuständige Behörde mit einem Sachverständigen ein Bild über das eingereichte Projekt machen. 

Protest von Tierschützern

Diese Verordnung soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten, ruft aber bei Tierschützern Protestnoten hervor. Für Vier Pfoten etwa ist der Kriterienkatalog inakzeptabel. "Der dem Entwurf enthaltene Kriterienkatalog ist nicht nur extrem oberflächlich, er lässt auch keine objektive, messbare Beurteilung durch die Beamten zu, ob ein Tierversuch nun berechtigt ist oder nicht", kritisiert Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros.

 

Zudem ist es laut den Tierschützern "ein Armutszeugnis für Österreich, wenn ein nach rein subjektiven Kriterien erstellter Kurz-Fragebogen über Leben und Tod eines Lebewesens entscheidet". Kley: "Diese Verordnung ist ein Schlag ins Gesicht für jene Vertreter des Tierschutzes, die sich vorher jahrelang die Mühe gemacht haben, Tierschutz-Anliegen in die Verordnung einzubringen – wie es auch vom Ministerium versprochen und selbst in Auftrag gegeben wurde. Dieses Versprechen wurde nun schlicht gebrochen, die Arbeit der Tierschutzexperten ignoriert."

 

Vier Pfoten fordert das Wissenschaftsministerium auf, den Verordnungsentwurf noch einmal zurückzuziehen und die Anliegen der involvierten Tierschutz-Vertreter zu berücksichtigen.

Auch VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: „Als Mitglied der Tierversuchskommission habe ich zahlreiche Anhörungen und Workshops zum Kriterienkatalog miterlebt. Das Wissenschaftsministerium hat jetzt aber eine Version als Verordnungsentwurf veröffentlicht, die nie Teil der Diskussion war und dem erarbeiteten Ergebnis diametral entgegensteht. Eines ist klar: dieser Kriterienkatalog wird niemals auch nur einen einzigen Tierversuch als unnötig entlarven. Stattdessen soll er ein Blankoschein für alle Tierversuche werden."