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Tipps für den gemütlichen Raucherbalkon

In vielen Wohnungen ist das Rauchen verpönt. Da bleibt den Rauchern nur noch der Balkon.

Heute Redaktion
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In vielen Mietwohnungen weht den Rauchern im wahrsten Sinn des Wortes ein rauer Wind entgegen: Vermieter bevorzugen Nichtraucher, geraucht werden soll nur noch auf dem Balkon.

Dabei kann der Vermieter ein solches Rauchverbot im Mietvertrag oder in der Hausordnung gar nicht durchsetzen. Hier kommt der starke österreichische Mieterschutz zum Tragen.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Rauchen auf dem Balkon kann man nicht verbieten. Allerdings darf es nicht zu übermäßigen Immissionen kommen. Was das konkret heißt, wird von Fall zu Fall beurteilt. Wenn man sich ans Mietrecht hält, dürfte es keine Probleme geben: Die Mietparteien sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.

Damit es trotz Minustemperaturen für Raucherinnen und Raucher nicht allzu ungemütlich wird, gibt es einige Dinge, die auf jeden Raucherbalkon gehören. Übrigens: Mobile Heizstrahler oder Heizpilze geben zwar schön warm, sind aber echte Energieschleudern. Der Umwelt zuliebe sollte man deshalb darauf verzichten. (mst)