Um der weiteren Ausbreitung der Südafrika-Mutation entgegenzuwirken, hat die Landesregierung Tirol einen Plan vorgelegt. Zudem gelten strenge Maßnahmen bei der Ein- und Ausreise.
Wie am Mittwoch bekannt wurde, ist eine Durchreise durch Tirol aber weiterhin ohne Test möglich. Das sieht die Covid-19-Virusvariantenverordnung vor. Ziel des damit ab Freitag vorgeschriebenen negativen Antigen- bzw. PCR-Tests bei (fast) jeder Ausreise aus Tirol ist, die Ausbreitung der dort stark aufgetretenen Virusvariante B.1.351 zu verhindern, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonte, werde die Polizei die Einhaltung der Testpflicht streng kontrollieren. Kontrolliert werden die Grenzen – inklusive Bahnverbindungen und Flügen – nicht nur von der Polizei, sondern auch vom Bundesheer. Bei Verstoß gegen die Testpflicht droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro.
Die Verordnung tritt am Freitag in Kraft und gilt für zehn Tage, also bis 21. Februar. Auch Pendler müssen einen Test vorlegen. Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind davon ausgenommen.