64-Jähriger angeklagt

Tiroler bedient sich am Konto der verstorbenen Freundin

Ein Mann musste sich am Innsbrucker Landesgericht verantworten, da er nach dem Tod seiner Partnerin Geld von ihrem Konto abgehoben hat.

Österreich Heute
Tiroler bedient sich am Konto der verstorbenen Freundin
Der Tiroler hob Geld vom Konto seiner verstorbenen Freundin ab, jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.
Getty Images/iStockphoto

Ein 64-jähriger Tiroler stand am Dienstag vor dem Innsbrucker Landesgericht und musste erklären, warum er vom Konto seiner verstorbenen Freundin Geld abgehoben hat. Die Anklage lautete "Entfremdung eines unbaren Zahlungsmittels", wie die "Kronen Zeitung" berichtet.

Geld am Todestag abgehoben

Der Tiroler beging das Delikt im Juli 2023 gleich zweimal, am Todestag seiner Partnerin und am Tag darauf. Insgesamt soll er dabei rund 2700 Euro vom Konto abgehoben haben. Bei der Verhandlung am Dienstag zeigte sich der Innsbrucker geständig. "Ja, ich habe das Geld abgehoben, mir aber nichts weiter dabei gedacht", so der mehrfach vorbestrafte Mann.

Angeklagter schien "sehr verwirrt"

Er erklärte weiter, dass er am Todestag seiner Freundin "sehr verwirrt gewesen" sei und sich nichts weiter dabei gedacht habe. Schließlich habe er auch sonst die Bankomatkarte immer wieder benutzt, um Einkäufe zu erledigen. "Sie war ja krank und konnte nicht mehr aus dem Haus", erklärte er.

"Keine böse Absicht" – Freispruch

Der Angeklagte konnte sich glaubhaft erklären und auch der Richter war schlussendlich der Ansicht, dass kein Vorsatz erkennbar sei und sich der Tiroler nicht unrechtmäßig bereichern wollte. Zudem sei es von einem juristischen Laien – wie in diesem Fall dem Angeklagten – nicht unbedingt erwartbar, dass er die richtige Vorgangsweise kenne. Dazu müsse er nämlich wissen, dass nach dem Tod das gesamte Geld in eine Verlassenschaft übergehe und damit vorerst kein berechtigter Zugriff mehr darauf besteht. Der 64-Jährige schien den Verhandlungssaal sichtlich erleichter verlassen zu haben, so die "Kronen Zeitung".

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    04.05.2024: AstraZeneca gesteht erstmals schwere Nebenwirkungen ein. AstraZeneca sieht sich in Großbritannien mit einer Sammelklage konfrontiert. In einem Gerichtsdokument gesteht der Konzern schwere Nebenwirkungen ein.
    REUTERS

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 64-jähriger Tiroler stand vor Gericht, nachdem er Geld vom Konto seiner verstorbenen Freundin abgehoben hatte
    • Obwohl er geständig war, wurde er freigesprochen, da ihm keine böse Absicht nachgewiesen werden konnte und er als juristischer Laie möglicherweise nicht über die korrekte Vorgehensweise informiert war
    red
    Akt.