Der 72-Jährige stieß im Jänner im Internet auf eine vermeintliche Investmentseite, registrierte sich dort und wurde von einer – ebenfalls vermeintlichen – Brokerin kontaktiert. Durch geschickte Täuschung gelang es der Frau, den Innsbrucker zu überreden, mehrere Überweisungen in der Höhe eines niederen sechsstelligen Eurobetrages auf verschiedene ausländische Konten zu überweisen.
Als der Mann seinen vermeintlichen Gewinn im März auszahlen lassen wollte, bemerkte er den Betrug und erstattete Anzeige.
Beim sogenannten "Cyber-Trading-Fraud" (Online-Handels-Betrug) werden potenzielle Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Angeworben werden die Opfer über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call-Centern oder Massenmails.
Die Tätergruppierungen arbeiten mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Call-Center-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten. Das bezahlte Geld wird nicht angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.
Präventionstipps dazu sind auf der Homepage des Bundeskriminalamtes abrufbar.