Life

Tod nach gemeinsamer Drogenparty: beteiligter Arzt v...

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:32

Ein deutscher Arzt und seine frühere Freundin feierten im Juni 2015 gemeinsam eine Drogenparty. Beide konsumierten Ecstasy, die Freundin überlebte die Nacht nicht. Nun wurde der Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Zu einer Bewährungsstrafe.

Ein deutscher Arzt und seine frühere Freundin feierten gemeinsam eine Drogenparty. Beide konsumierten Ecstasy, die Freundin überlebte die Nacht nicht. Nun wurde der Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Zu einer Bewährungsstrafe.

Im Juni 2015 hatte der 34 Jahre alte Arzt mit seiner 37-jährigen Freundin in Gießen Ecstasy und Alkohol konsumiert. Die Drogenparty endete in einer Tragödie: Die Frau geriet in einen lebensgefährlichen Zustand und starb kurze Zeit später. Der Arzt hätte ihr helfen können, rief aber keinen Notarzt.

Nackt in den Keller

Stattdessen kümmerte sich der unter Drogen stehende Arzt selbst um die Frau. Er lief nackt in den Keller, um Medikamente zu holen. Dabei sperrte er sich aus der Wohnung aus. Als der Schlüsseldienst die Wohnung öffnete, war die Frau tot. Erst dann wählte der nackte Arzt den Notruf.

Richter glaubt ihm nicht

Vor Gericht bestritt der Angeklagte, die Lebensgefahr seiner Freundin erkannt zu haben. Der Richter glaubte ihm nicht und befand, dass er mit seinem Verhalten den Tod der Frau gebilligt hat. Da nicht sicher sei, dass sie bei sofortiger Hilfe durch einen Notarzt überlebt hätte, ging man "nur" von versuchtem Totschlag aus.

Das Geständnis des angeklagten Arztes wurde ihm vor Gericht positiv angerechnet. Im Drogenrausch war er nur vermindert schuldfähig, er wurde auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Therapie für Verurteilten

Zwei Jahre Bewährung fasste er am Ende aus. Zu seinen Auflagen in dieser Zeit gehört der Besuch einer Therapie für drogenabhängige Ärzte. Seine Approbation als Arzt hat er vorerst verloren, er klagt jedoch dagegen.

Jetzt E-Paper lesen